InhaltsübersichtAbschnitt 1Allgemeine Regelungen
§ 1 | Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus |
§ 2 | Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2Erhebung und Zusammenführung
der Daten; Haushaltegenerierung
§ 3 | Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden |
§ 4 | Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit |
§ 5 | Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen |
§ 6 | Gebäude- und Wohnungszählung |
§ 7 | Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
§ 8 | Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen |
§ 9 | Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung |
Abschnitt 3Organisation
§ 10 | Erhebungsstellen |
§ 11 | Erhebungsbeauftragte |
§ 12 | Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung |
§ 13 | Ordnungsnummern |
Abschnitt 4Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14 | Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften |
§ 15 | Mehrfachfalluntersuchung |
§ 16 | Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten |
§ 17 | Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse |
Abschnitt 5Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18 | Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung |
§ 19 | Löschung |
§ 20 | Datenübermittlungen |
§ 21 | Information der Öffentlichkeit |
§ 22 | Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände |
Abschnitt 6Schlussvorschriften
§ 23 | Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben |
§ 24 | Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt |
§ 25 | Finanzzuweisung |