ZIEV
ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum15.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 3643
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.12.2018 I 2330
Alle Normen
- Abschnitt 1Angemessenheit und Erforderlichkeit
- Abschnitt 2Regelungen für die Eigenmittelberechnung von Zahlungsinstituten
- Abschnitt 3Regelungen für die Eigenmittelberechnung von E-Geld-Instituten
- Abschnitt 4Kriterien für die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
- Abschnitt 5Melde- und Anzeigepflichten