Artikel 11 RL 2000/12/EG

Mitteilung der Zulassung an die Kommission

Jede Zulassung wird der Kommission mitgeteilt. Jedes Kreditinstitut wird in einer Liste aufgeführt; die Kommission sorgt dafür, daß diese Liste im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und auf dem jeweils neuesten Stand gehalten wird.

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