Artikel 5 RL 2000/25/EG
Anerkennung der Gleichwertigkeit und der Konformität
Die Behörden der Mitgliedstaaten, die die EG-Typgenehmigung für einen Motortyp oder eine Motorenfamilie erteilen, erkennen die nach Anhang III erteilten Typgenehmigungen und die entsprechenden Typgenehmigungszeichen als mit dieser Richtlinie übereinstimmend an.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.