Artikel 5 RL 2000/25/EG

Anerkennung der Gleichwertigkeit und der Konformität

Die Behörden der Mitgliedstaaten, die die EG-Typgenehmigung für einen Motortyp oder eine Motorenfamilie erteilen, erkennen die nach Anhang III erteilten Typgenehmigungen und die entsprechenden Typgenehmigungszeichen als mit dieser Richtlinie übereinstimmend an.

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