Artikel 1 RL 2000/55/EG

(1) Diese Richtlinie gilt für netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen gemäß der Definition in Abschnitt 3.4 der Europäischen Norm EN 50294 vom Dezember 1998, nachstehend „Vorschaltgeräte” genannt.

(2) Die folgenden Vorschaltgeräte-Typen sind von dieser Richtlinie ausgenommen:

in Lampen integrierte Vorschaltgeräte;

Vorschaltgeräte, die speziell für Leuchten zum Einbau in Möbeln ausgelegt sind und einen nicht austauschbaren Teil der Leuchte bilden, der nicht getrennt von der Leuchte geprüft werden kann (gemäß Abschnitt 2.1.3 der Europäischen Norm EN 60920);

Vorschaltgeräte, die in Form von Einzelkomponenten oder aber in Leuchten eingebaut aus der Gemeinschaft ausgeführt werden sollen.

(3) Die Vorschaltgeräte werden gemäß Anhang I eingestuft.

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