Artikel 1 RL 2000/69/EG
Ziele
Ziele dieser Richtlinie sind:
- a)
- Festlegung von Grenzwerten für die Konzentration von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft zur Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt;
- b)
- Beurteilung der Konzentration von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft anhand einheitlicher Methoden und Kriterien;
- c)
- Beschaffung sachdienlicher Informationen über die Konzentration von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft und Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber;
- d)
- Erhaltung der Luftqualität, sofern sie gut ist, und andernfalls Verbesserung der Luftqualität hinsichtlich der Belastung mit Benzol und Kohlenmonoxid.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.