Artikel 6 RL 2001/109/EG
Die Kommission untersucht im Rahmen von Konsultationen und einer ständigen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- a)
- die mitgeteilten Erhebungsergebnisse,
- b)
- die technischen Probleme, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen ergeben,
- c)
- die Bedeutung der Erhebungsergebnisse.
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