Artikel 6 RL 2001/109/EG

Die Kommission untersucht im Rahmen von Konsultationen und einer ständigen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

a)
die mitgeteilten Erhebungsergebnisse,
b)
die technischen Probleme, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen ergeben,
c)
die Bedeutung der Erhebungsergebnisse.

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