Artikel 7 RL 2001/109/EG

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb eines Jahres nach der Mitteilung der Erhebungsergebnisse durch die Mitgliedstaaten einen Bericht über die anhand der Erhebung gewonnenen Erfahrungen vor.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.