Artikel 84 RL 2001/83/EG

Die Kommission veröffentlicht Leitlinien für die gute Vertriebspraxis. Zu diesem Zweck konsultiert sie den Ausschuss für Humanarzneimittel und den durch die Entscheidung 75/320/EWG des Rates(1) eingesetzten Pharmazeutischen Ausschuss.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 23.

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