Artikel 84 RL 2001/83/EG
Die Kommission veröffentlicht Leitlinien für die gute Vertriebspraxis. Zu diesem Zweck konsultiert sie den Ausschuss für Humanarzneimittel und den durch die Entscheidung 75/320/EWG des Rates(1) eingesetzten Pharmazeutischen Ausschuss.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 23.
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