Artikel 5 RL 2002/3/EG
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonwerte die langfristigen Ziele einhalten
Die Mitgliedstaaten erstellen eine Liste der Gebiete und Ballungsräume, in denen die Ozonwerte die langfristigen Ziele einhalten. Soweit Faktoren wie der grenzüberschreitende Charakter der Ozonbelastung und die meteorologischen Gegebenheiten dies zulassen, halten die Mitgliedstaaten in diesen Gebieten und Ballungsräumen die Ozonwerte unter den langfristigen Zielen und erhalten durch Maßnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen, die bestmögliche Luftqualität im Einklang mit einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
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