Artikel 1 RL 2002/60/EG

Gegenstand

Mit dieser Richtlinie werden die Mindestvorschriften der Gemeinschaft für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt.

Ferner wird mit dieser Richtlinie die Teschener Krankheit aus der Gruppe der Tierseuchen, für die die allgemeinen Bekämpfungsmaßnahmen der Richtlinie 92/119/EWG gelten, gestrichen.

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