Artikel 22 RL 2002/83/EG
Vermögenswerte zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Bei den Vermögenswerten, welche die versicherungstechnischen Rückstellungen bedecken, ist der Art des von dem Versicherungsunternehmen betriebenen Geschäfts dahin gehend Rechnung zu tragen, dass die Sicherheit, der Ertrag und die Realisierbarkeit der Anlagen gewährleistet sind und das Unternehmen für eine geeignete Mischung und Streuung dieser Anlagen sorgt.
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