RL 2002/83/EG
Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen
Informationen
Ausfertigungsdatum05.01.2002
FundstelleAbl. 2002/L 345
Alle Normen
- TITEL IBEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
- TITEL IIDIE AUFNAHME DES LEBENSVERSICHERUNGSGESCHÄFTES
- TITEL IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER VERSICHERUNGSTÄTIGKEIT
- KAPITEL 1GRUNDSÄTZE UND METHODEN DER FINANZAUFSICHT
- KAPITEL 2VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN UND IHRE BEDECKUNG
- KAPITEL 3SOLVABILITÄTSSPANNE UND GARANTIEFONDS
- KAPITEL 4VERTRAGSRECHT UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
- KAPITEL 5VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN ODER EINER REGELWIDRIGEN LAGE
- TITEL IVFREIE NIEDERLASSUNG UND FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR
- TITEL VIN DER GEMEINSCHAFT ANSÄSSIGE AGENTUREN UND ZWEIGNIEDERLASSUNGEN VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN MIT SITZ AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT
- TITEL VITOCHTERUNTERNEHMEN MIT EINEM MUTTERUNTERNEHMEN, DAS DEM RECHT EINES DRITTLANDES UNTERLIEGT, UND ERWERB VON BETEILIGUNGEN DURCH EIN SOLCHES MUTTERUNTERNEHMEN
- TITEL VIIÜBERGANGSBESTIMMUNGEN UND ANDERE BESTIMMUNGEN
- TITEL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31
Vermögenswerte, die nicht zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen dienen