Artikel 48 RL 2002/83/EG

Liquidation

Bei der Liquidation eines Versicherungsunternehmens sind die Verpflichtungen aus Verträgen, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit oder der Dienstleistungsfreiheit geschlossen wurden, genau so zu erfüllen wie die sich aus anderen Versicherungsverträgen dieses Unternehmens ergebenden Verpflichtungen, ohne dass nach der Staatsangehörigkeit der Versicherten und der Begünstigten von Versicherungsleistungen ein Unterschied gemacht wird.

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