Artikel 25 RL 2002/94/EG

(1) Die ersuchende Behörde kann ein Unterstützungsersuchen sowohl für eine einzige als auch für mehrere gegen den gleichen Schuldner gerichtete Forderungen stellen.

(2) Für Forderungen gemäß Artikel 2 der Richtlinie 76/308/EWG, deren Gesamtbetrag geringer ist als 1500 EUR, kann kein Unterstützungsersuchen gestellt werden.

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