Artikel 5 RL 2003/87/EG
Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen
An die zuständige Behörde gerichtete Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen müssen Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- a)
- Anlage und dort durchgeführte Tätigkeiten und verwendete Technologie,
- b)
- Rohmaterialien und Hilfsstoffe, deren Verwendung wahrscheinlich mit Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen verbunden ist,
- c)
- Quellen der Emissionen von in Anhang I aufgeführten Gasen aus der Anlage und
- d)
- geplante Maßnahmen zur Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen im Einklang mit den in Artikel 14 genannten Rechtsakten.
Dem Antrag ist eine nicht-technische Zusammenfassung der in Unterabsatz 1 genannten Punkte beizufügen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.