Artikel 3 RL 2003/97/EG

Bis zum 26. Januar 2010 führt die Kommission eine eingehende Studie durch, um festzustellen, ob sich die mit dieser Richtlinie eingeführten Änderungen der Vorschriften günstig auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken, insbesondere auf die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie unterbreitet die Kommission gegebenenfalls Vorschläge für weitere Rechtsvorschriften zur weiteren Verbesserung der indirekten Sicht.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.