Anlage 1 RL 2003/97/EG

Verfahren zur Bestimmung des Krümmungsradius „r” der spiegelnden Fläche eines Spiegels

1.
Messungen

1.1.
Messgeräte

Benutzt wird ein „Sphärometer” ähnlich dem in Abbildung 3 dargestellten mit dem dort angegebenen Abstand zwischen den feststehenden Füßen des Geräts und dem Taststift der Messuhr.

1.2.
Messpunkte

1.2.1.
Die Hauptkrümmungsradien werden in drei Punkten gemessen; diese befinden sich möglichst nahe bei 1/3, 1/2, und 2/3 des durch den Mittelpunkt der spiegelnden Fläche hindurchgehenden und parallel zur Strecke b verlaufenden Bogens der spiegelnden Fläche oder des durch den Mittelpunkt dieser Fläche hindurchgehenden und senkrecht zur Strecke b verlaufenden Bogens, wenn dieser Bogen länger ist.
1.2.2.
Sind Messungen in den in Anhang I Nummer 1.1.1.5 festgelegten Richtungen wegen der Abmessungen der spiegelnden Fläche nicht möglich, so können die mit der Prüfung beauftragten Technischen Dienste in dem betreffenden Punkt Messungen in zwei senkrecht zueinander verlaufenden Richtungen vornehmen, die den vorgeschriebenen möglichst nahe liegen.

2.
Berechnung des Krümmungsradius „r”

„r” in mm errechnet sich nach der Formel

Darin ist
rp1:
Krümmungsradius im ersten Messpunkt,
rp2:
Krümmungsradius im zweiten Messpunkt,
rp3:
Krümmungsradius im dritten Messpunkt.

Abbildung 3:Sphärometer

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