Anlage 2 RL 2003/97/EG

Prüfmethode zur Feststellung der Reflexionsfähigkeit

1.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1.
Genormter Beleuchtungskörper CIE A(1): Kolorimetrischer Beleuchtungskörper, der den schwarzen Körper bei T68 = 2855,6 K darstellt.
1.2.
Lichtquelle der CIE-Normlichtart A(1): Gasgefüllte Wolframfadenlampe, die bei einer Proximalfarbtemperatur von T68 = 2855,6 K arbeitet.
1.3.
Farbmesstechnischer Normalbeobachter CIE 1931(1): Strahlungsempfänger, dessen kolorimetrische Eigenschaften den trichromatischen Spektralkomponenten (λ), (λ), (λ) entsprechen (siehe Tabelle).
1.4.
Trichromatische Spektralkomponenten CIE(1): Trichromatische Komponenten der monochromatischen Elemente eines energiegleichen Spektrums im CIE-System (XYZ).
1.5.
Fotopische Sicht(1): Sicht des normalen Auges bei Anpassung an Lichtstärken von mindestens mehreren cd/m2.

2.
MESSGERÄT

2.1.
Allgemeines

Das Gerät muss eine Lichtquelle umfassen, ferner eine Halterung für die Probe, einen Empfänger mit Fotozelle, ein Anzeigegerät (siehe Abbildung 4) und die notwendigen Einrichtungen zur Ausschaltung der Wirkung von Fremdlicht. Zur leichteren Messung des Reflexionsgrades nicht planer (konvexer) Spiegel kann der Empfänger eine Ulbricht-Kugel umfassen (siehe Abbildung 5).

2.2.
Spektraleigenschaften der Lichtquelle und des Empfängers

Es ist eine Lichtquelle mit der CIE-Normlichtart A und einem optischen System zu verwenden, das ein Bündel fast paralleler Strahlen aussendet. Es wird empfohlen, einen Spannungsstabilisator zu verwenden, um während der ganzen Prüfdauer eine gleichmäßige Spannung des Geräts zu gewährleisten. Der Empfänger muss mit einer Fotozelle ausgestattet sein, deren spektrale Empfindlichkeit proportional zur Funktion der fotopischen Lichtstärke des farbmesstechnischen Normalbeobachters CIE 1931 ist (siehe Tabelle). Auch jede andere Kombination Leuchtkörper-Filter-Empfänger, die der CIE-Normlichtart A und der gleichen fotopischen Sicht entspricht, ist zulässig. Umfasst der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muss die Innenfläche der Kugel mit einer matten (diffus reflektierenden), nicht selektiven weißen Beschichtung versehen sein.

2.3.
Geometrische Bedingungen

Das einfallende Strahlenbündel muss mit der Senkrechten zur Prüfoberfläche wenn möglich einen Winkel (θ) von 0,44 ± 0,09 rad (25 ± 5°) bilden; dieser Winkel darf jedoch die obere Toleranzgrenze, d. h. 0,53 rad oder 30°, nicht überschreiten. Die Achse des Empfängers muss mit dieser Senkrechten den gleichen Winkel (θ) wie das einfallende Strahlenbündel bilden (Abbildung 4). Beim Auftreffen auf die Prüffläche muss das Strahlenbündel einen Durchmesser von mindestens 13 mm haben. Das reflektierte Strahlenbündel darf nicht breiter sein als die lichtempfindliche Fläche der Fotozelle, muss mindestens 50 % dieser Fläche und möglichst den gleichen Flächenanteil bedecken wie das zur Kalibrierung des Messgeräts benutzte Strahlenbündel. Umfasst der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muss diese einen Mindestdurchmesser von 127 mm haben. Die Öffnungen in der Wandung der Kugel für die Probe und das einfallende Bündel müssen genügend groß sein, um das einfallende und das reflektierte Strahlenbündel vollständig durchgehen zu lassen. Die Fotozelle muss so angebracht sein, dass sie weder das Licht des einfallenden noch das Licht des reflektierten Strahlenbündels direkt empfängt.

2.4.
Elektrische Eigenschaften der Einheit Fotozelle-Anzeigegerät

Die vom Anzeigegerät angezeigte Ausgangsleistung der Fotozelle muss eine lineare Funktion der Lichtstärke auf der lichtempfindlichen Fläche sein. Es sind elektrische und/oder optische Einrichtungen vorzusehen, die eine leichte Nullpunkteinstellung und Kalibrierung ermöglichen. Sie dürfen die Linearität oder die spektralen Eigenschaften des Messgeräts nicht beeinträchtigen. Die Messgenauigkeit der Einheit Empfänger-Anzeigegerät muss ± 2 % des Skalenendwerts oder ± 10 % des kleinsten Messwerts betragen. Es gilt der jeweils kleinere Wert.

2.5.
Probenhalter

Am Probenhalter muss die Probe so angebracht werden können, dass sich die Achsen der Halterung der Lichtquelle und der Halterung des Empfängers auf der spiegelnden Fläche schneiden. Diese spiegelnde Fläche kann sich innerhalb oder beiderseits des zu prüfenden Spiegels befinden, je nach dem, ob es sich um einen vorderseitig beschichteten Spiegel, einen rückseitig beschichteten Spiegel oder einen Prismenspiegel in Form eines Abblendspiegels handelt.

3.
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG

3.1.
Direkte Kalibrierung

Bei der direkten Kalibrierung wird als Bezugsmedium Luft verwendet. Diese Methode ist bei Messgeräten anzuwenden, die so gebaut sind, dass sie die Kalibrierung der gesamten Skala ermöglichen, wobei der Empfänger direkt in der Achse der Lichtquelle ausgerichtet sein muss (Abbildung 4). Mit diesem Verfahren ist es in bestimmten Fällen, z. B. zur Messung von Oberflächen mit niedrigem Reflexionsgrad, möglich, einen mittleren Punkt (zwischen 0 und 100 % der Skala) als Kalibrierpunkt zu wählen. In diesem Fall ist im Strahlengang ein Neutralgraufilter mit bekanntem Durchlässigkeitsgrad anzubringen und das Kalibrierungssystem so einzustellen, dass das Anzeigegerät den Durchlässigkeitsgrad des Neutralgraufilters anzeigt. Dieser Filter ist vor den Messungen des Reflexionsgrads wieder zu entfernen.

3.2.
Indirekte Kalibrierung

Dieses Kalibrierverfahren ist bei Messgeräten mit geometrisch nicht veränderlichen Lichtquellen und Empfängern anzuwenden. Es erfordert ein ordnungsgemäß geeichtes und gewartetes Reflexionsnormal. Dieses Normal sollte wenn möglich ein Planspiegel mit einem Reflexionsgrad sein, der dem des zu prüfenden Spiegels möglichst nahe kommt.

3.3.
Messung von Planspiegeln

Der Reflexionsgrad von Planspiegeln kann mit Hilfe von Messgeräten ermittelt werden, die mit direkter oder indirekter Kalibrierung arbeiten. Der Reflexionsgrad wird direkt von der Skala des Anzeigegeräts abgelesen.

3.4.
Messung auf nicht planen (konvexen) Spiegeln

Zur Ermittlung des Reflexionsgrads von nicht planen (konvexen) Spiegeln sind Messgeräte erforderlich, deren Empfänger mit einer Ulbricht-Kugel ausgestattet ist. (Abbildung 5). Zeigt das Anzeigegerät bei einem Kalibrierspiegel mit einem Reflexionsgrad von E % ne Teilstriche an, so entsprechen bei einem unbekannten Spiegel nx Teilstriche einem Reflexionsgrad von X % nach folgender Formel:

Werte der trichromatischen Spektralkomponenten des farbmesstechnischen Normalbeobachters (CIE 1931)(2)

Diese Tabelle ist ein Auszug aus der Veröffentlichung CIE 50 (45) (1970)

λ

nm

(λ) (λ) (λ)
3800,00140,00000,0065
3900,00420,00010,0201
4000,01430,00040,0679
4100,04350,00120,2074
4200,13440,00400,6456
4300,28390,01161,3856
4400,34830,02301,7471
4500,33620,03801,7721
4600,29080,06001,6692
4700,19540,09101,2876
4800,09560,13900,8130
4900,03200,20800,4652
5000,00490,32300,2720
5100,00930,50300,1582
5200,06330,71000,0782
5300,16550,86200,0422
5400,29040,95400,0203
5500,43340,99500,0087
5600,59450,99500,0039
5700,76210,95200,0021
5800,91630,87000,0017
5901,02630,75700,0011
6001,06220,63100,0008
6101,00260,50300,0003
6200,85440,38100,0002
6300,64240,26500,0000
6400,44790,17500,0000
6500,28350,10700,0000
6600,16490,06100,0000
6700,08740,03200,0000
6800,04680,01700,0000
6900,02270,00820,0000
7000,01140,00410,0000
7100,00580,00210,0000
7200,00290,00100,0000
7300,00140,00050,0000
7400,00070,0002(*)0,0000
7500,00030,00010,0000
7600,00020,00010,0000
7700,00010,00000,0000
7800,00000,00000,0000

Fußnote(n):

(1)

Definiert in der Veröffentlichung CIE 50 (45), Internationales elektrotechnisches Vokabular, Gruppe 45: Beleuchtung.

(2)

Tabelle gekürzt. Die Werte von (λ) = V (λ) sind auf vier Dezimalstellen gerundet.

(*)

1966 von 3 auf 2 geändert.

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