Anlage 2 RL 2003/97/EG

Prüfmethode zur Feststellung der Reflexionsfähigkeit

1.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1.
Genormter Beleuchtungskörper CIE A(1): Kolorimetrischer Beleuchtungskörper, der den schwarzen Körper bei T68 = 2855,6 K darstellt.
1.2.
Lichtquelle der CIE-Normlichtart A(1): Gasgefüllte Wolframfadenlampe, die bei einer Proximalfarbtemperatur von T68 = 2855,6 K arbeitet.
1.3.
Farbmesstechnischer Normalbeobachter CIE 1931(1): Strahlungsempfänger, dessen kolorimetrische Eigenschaften den trichromatischen Spektralkomponenten (λ), (λ), (λ) entsprechen (siehe Tabelle).
1.4.
Trichromatische Spektralkomponenten CIE(1): Trichromatische Komponenten der monochromatischen Elemente eines energiegleichen Spektrums im CIE-System (XYZ).
1.5.
Fotopische Sicht(1): Sicht des normalen Auges bei Anpassung an Lichtstärken von mindestens mehreren cd/m2.

2.
MESSGERÄT

2.1.
Allgemeines

Das Gerät muss eine Lichtquelle umfassen, ferner eine Halterung für die Probe, einen Empfänger mit Fotozelle, ein Anzeigegerät (siehe Abbildung 4) und die notwendigen Einrichtungen zur Ausschaltung der Wirkung von Fremdlicht. Zur leichteren Messung des Reflexionsgrades nicht planer (konvexer) Spiegel kann der Empfänger eine Ulbricht-Kugel umfassen (siehe Abbildung 5).

2.2.
Spektraleigenschaften der Lichtquelle und des Empfängers

Es ist eine Lichtquelle mit der CIE-Normlichtart A und einem optischen System zu verwenden, das ein Bündel fast paralleler Strahlen aussendet. Es wird empfohlen, einen Spannungsstabilisator zu verwenden, um während der ganzen Prüfdauer eine gleichmäßige Spannung des Geräts zu gewährleisten. Der Empfänger muss mit einer Fotozelle ausgestattet sein, deren spektrale Empfindlichkeit proportional zur Funktion der fotopischen Lichtstärke des farbmesstechnischen Normalbeobachters CIE 1931 ist (siehe Tabelle). Auch jede andere Kombination Leuchtkörper-Filter-Empfänger, die der CIE-Normlichtart A und der gleichen fotopischen Sicht entspricht, ist zulässig. Umfasst der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muss die Innenfläche der Kugel mit einer matten (diffus reflektierenden), nicht selektiven weißen Beschichtung versehen sein.

2.3.
Geometrische Bedingungen

Das einfallende Strahlenbündel muss mit der Senkrechten zur Prüfoberfläche wenn möglich einen Winkel (θ) von 0,44 ± 0,09 rad (25 ± 5°) bilden; dieser Winkel darf jedoch die obere Toleranzgrenze, d. h. 0,53 rad oder 30°, nicht überschreiten. Die Achse des Empfängers muss mit dieser Senkrechten den gleichen Winkel (θ) wie das einfallende Strahlenbündel bilden (Abbildung 4). Beim Auftreffen auf die Prüffläche muss das Strahlenbündel einen Durchmesser von mindestens 13 mm haben. Das reflektierte Strahlenbündel darf nicht breiter sein als die lichtempfindliche Fläche der Fotozelle, muss mindestens 50 % dieser Fläche und möglichst den gleichen Flächenanteil bedecken wie das zur Kalibrierung des Messgeräts benutzte Strahlenbündel. Umfasst der Empfänger eine Ulbricht-Kugel, so muss diese einen Mindestdurchmesser von 127 mm haben. Die Öffnungen in der Wandung der Kugel für die Probe und das einfallende Bündel müssen genügend groß sein, um das einfallende und das reflektierte Strahlenbündel vollständig durchgehen zu lassen. Die Fotozelle muss so angebracht sein, dass sie weder das Licht des einfallenden noch das Licht des reflektierten Strahlenbündels direkt empfängt.

2.4.
Elektrische Eigenschaften der Einheit Fotozelle-Anzeigegerät

Die vom Anzeigegerät angezeigte Ausgangsleistung der Fotozelle muss eine lineare Funktion der Lichtstärke auf der lichtempfindlichen Fläche sein. Es sind elektrische und/oder optische Einrichtungen vorzusehen, die eine leichte Nullpunkteinstellung und Kalibrierung ermöglichen. Sie dürfen die Linearität oder die spektralen Eigenschaften des Messgeräts nicht beeinträchtigen. Die Messgenauigkeit der Einheit Empfänger-Anzeigegerät muss ± 2 % des Skalenendwerts oder ± 10 % des kleinsten Messwerts betragen. Es gilt der jeweils kleinere Wert.

2.5.
Probenhalter

Am Probenhalter muss die Probe so angebracht werden können, dass sich die Achsen der Halterung der Lichtquelle und der Halterung des Empfängers auf der spiegelnden Fläche schneiden. Diese spiegelnde Fläche kann sich innerhalb oder beiderseits des zu prüfenden Spiegels befinden, je nach dem, ob es sich um einen vorderseitig beschichteten Spiegel, einen rückseitig beschichteten Spiegel oder einen Prismenspiegel in Form eines Abblendspiegels handelt.

3.
DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG

3.1.
Direkte Kalibrierung

Bei der direkten Kalibrierung wird als Bezugsmedium Luft verwendet. Diese Methode ist bei Messgeräten anzuwenden, die so gebaut sind, dass sie die Kalibrierung der gesamten Skala ermöglichen, wobei der Empfänger direkt in der Achse der Lichtquelle ausgerichtet sein muss (Abbildung 4). Mit diesem Verfahren ist es in bestimmten Fällen, z. B. zur Messung von Oberflächen mit niedrigem Reflexionsgrad, möglich, einen mittleren Punkt (zwischen 0 und 100 % der Skala) als Kalibrierpunkt zu wählen. In diesem Fall ist im Strahlengang ein Neutralgraufilter mit bekanntem Durchlässigkeitsgrad anzubringen und das Kalibrierungssystem so einzustellen, dass das Anzeigegerät den Durchlässigkeitsgrad des Neutralgraufilters anzeigt. Dieser Filter ist vor den Messungen des Reflexionsgrads wieder zu entfernen.

3.2.
Indirekte Kalibrierung

Dieses Kalibrierverfahren ist bei Messgeräten mit geometrisch nicht veränderlichen Lichtquellen und Empfängern anzuwenden. Es erfordert ein ordnungsgemäß geeichtes und gewartetes Reflexionsnormal. Dieses Normal sollte wenn möglich ein Planspiegel mit einem Reflexionsgrad sein, der dem des zu prüfenden Spiegels möglichst nahe kommt.

3.3.
Messung von Planspiegeln

Der Reflexionsgrad von Planspiegeln kann mit Hilfe von Messgeräten ermittelt werden, die mit direkter oder indirekter Kalibrierung arbeiten. Der Reflexionsgrad wird direkt von der Skala des Anzeigegeräts abgelesen.

3.4.
Messung auf nicht planen (konvexen) Spiegeln

Zur Ermittlung des Reflexionsgrads von nicht planen (konvexen) Spiegeln sind Messgeräte erforderlich, deren Empfänger mit einer Ulbricht-Kugel ausgestattet ist. (Abbildung 5). Zeigt das Anzeigegerät bei einem Kalibrierspiegel mit einem Reflexionsgrad von E % ne Teilstriche an, so entsprechen bei einem unbekannten Spiegel nx Teilstriche einem Reflexionsgrad von X % nach folgender Formel:

Werte der trichromatischen Spektralkomponenten des farbmesstechnischen Normalbeobachters (CIE 1931)(2)

Diese Tabelle ist ein Auszug aus der Veröffentlichung CIE 50 (45) (1970)

λ

nm

(λ) (λ) (λ)
380 0,0014 0,0000 0,0065
390 0,0042 0,0001 0,0201
400 0,0143 0,0004 0,0679
410 0,0435 0,0012 0,2074
420 0,1344 0,0040 0,6456
430 0,2839 0,0116 1,3856
440 0,3483 0,0230 1,7471
450 0,3362 0,0380 1,7721
460 0,2908 0,0600 1,6692
470 0,1954 0,0910 1,2876
480 0,0956 0,1390 0,8130
490 0,0320 0,2080 0,4652
500 0,0049 0,3230 0,2720
510 0,0093 0,5030 0,1582
520 0,0633 0,7100 0,0782
530 0,1655 0,8620 0,0422
540 0,2904 0,9540 0,0203
550 0,4334 0,9950 0,0087
560 0,5945 0,9950 0,0039
570 0,7621 0,9520 0,0021
580 0,9163 0,8700 0,0017
590 1,0263 0,7570 0,0011
600 1,0622 0,6310 0,0008
610 1,0026 0,5030 0,0003
620 0,8544 0,3810 0,0002
630 0,6424 0,2650 0,0000
640 0,4479 0,1750 0,0000
650 0,2835 0,1070 0,0000
660 0,1649 0,0610 0,0000
670 0,0874 0,0320 0,0000
680 0,0468 0,0170 0,0000
690 0,0227 0,0082 0,0000
700 0,0114 0,0041 0,0000
710 0,0058 0,0021 0,0000
720 0,0029 0,0010 0,0000
730 0,0014 0,0005 0,0000
740 0,0007 0,0002 (*) 0,0000
750 0,0003 0,0001 0,0000
760 0,0002 0,0001 0,0000
770 0,0001 0,0000 0,0000
780 0,0000 0,0000 0,0000

Fußnote(n):

(1)

Definiert in der Veröffentlichung CIE 50 (45), Internationales elektrotechnisches Vokabular, Gruppe 45: Beleuchtung.

(2)

Tabelle gekürzt. Die Werte von (λ) = V (λ) sind auf vier Dezimalstellen gerundet.

(*)

1966 von 3 auf 2 geändert.

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