ANHANG IV RL 2004/33/EG
BEDINGUNGEN FÜR LAGERUNG, TRANSPORT UND VERTEILUNG VON BLUT UND BLUTBESTANDTEILEN (Artikel 5)
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1.
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LAGERUNG
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1.1.
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Flüssiglagerung
Bestandteil | Lagertemperatur | Höchstdauer der Lagerung |
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Erythrozytenzubereitungen und Vollblut (sofern für Transfusionen als Vollblut verwendet) | + 2 bis + 6 °C | 28-49 Tage je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Thrombozytenzubereitungen | + 20 bis + 24 °C | 5 Tage; in Zusammenhang mit der Feststellung oder Verringerung der bakteriellen Kontamination 7 Tage |
Granulozyten | + 20 bis + 24 °C | 24 Stunden |
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1.2.
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Kryopräservation
Bestandteil | Lagerbedingungen und -dauer |
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Erythrozyten | Bis 30 Jahre je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Thrombozyten | Bis 24 Monate je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Plasma und Kryopräzipitat | Bis 36 Monate je nach den für Entnahme, Verarbeitung und Lagerung verwendeten Verfahren |
Kryopräservierte Erythrozyten und Thrombozyten sind nach dem Auftauen in einem geeigneten Medium zu formulieren. Die zulässige Lagerdauer nach dem Auftauen richtet sich nach dem angewandten Verfahren. |
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2.
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TRANSPORT UND VERTEILUNG
Der Transport von Blut und Blutbestandteilen erfolgt auf allen Stufen der Transfusionskette unter validierten Bedingungen, damit die Integrität des Produkts erhalten bleibt.- 3.
- ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN EIGENBLUTSPENDEN
- 3.1.
- Eigenblut und Eigenblutbestandteile müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sowie getrennt von Fremdblut und Fremdblutbestandteilen gelagert, transportiert und verteilt werden.
- 3.2.
- Eigenblut und Eigenblutbestandteile sind gemäß der Richtlinie 2002/98/EG zu etikettieren, außerdem muss auf dem Etikett die Spenderidentifikation und der Warnhinweis „NUR ZUR EIGENBLUTTRANSFUSION” angebracht sein.
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