Artikel 9 RL 2004/68/EG
Abweichung von Artikel 7 Buchstabe a) für die Einfuhr oder Durchfuhr von Tieren aus zugelassenen Drittländern, in denen Tierseuchen im Sinne von Anhang II vorkommen und/oder in denen gegen diese Seuchen geimpft wird
Abweichend von Artikel 7 Buchstabe a) können nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren Bedingungen für die Einfuhr oder die Durchfuhr lebender Huftiere aus einem zugelassenen Drittland festgelegt werden, in dem Tierseuchen im Sinne von Anhang II vorkommen und/oder in dem gegen diese Seuchen geimpft wird.
Diese abweichenden Vorschriften sind für jedes Land gesondert zu erlassen.
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