ANHANG III RL 2004/8/EG
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Die Werte für die Berechnung des Wirkungsgrades der KWK und der Primärenergieeinsparungen sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen.
-
a)
-
Hocheffiziente KWK
Im Rahmen dieser Richtlinie muss „hocheffiziente KWK” folgende Kriterien erfüllen:- —
die KWK-Erzeugung in KWK-Blöcken ermöglicht gemäß Buchstabe b) berechnete Primärenergieeinsparungen von mindestens 10 % im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung;
- —
die Erzeugung in KWK-Klein- und Kleinstanlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen, kann als hocheffiziente KWK gelten.
- b)
- Berechnung der Primärenergieeinsparungen
Die Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang II ist anhand folgender Formel zu berechnen:- PEE
- Primärenergieeinsparung.
- KWK Wη
- Wärmewirkungsgrad-Referenzwert der KWK-Erzeugung, definiert als jährliche Nutzwärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von KWK-Nutzwärmeleistung und KWK-Stromerzeugung eingesetzt wurde.
- Ref Wη
- Wirkungsgrad-Referenzwert für die getrennte Wärmeerzeugung.
- KWK Eη
- elektrischer Wirkungsgrad der KWK, definiert als jährlicher KWK-Strom im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von KWK-Nutzwärmeleistung und KWK-Stromerzeugung eingesetzt wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 auszustellen.
- Ref Eη
- Wirkungsgrad-Referenzwert für die getrennte Stromerzeugung.
- c)
- Berechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Artikel 12 Absatz 2
Werden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Artikel 12 Absatz 2 berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei„KWK Wη” durch „Wη” und
„KWK Eη” durch „Eη”
- Wη
- bezeichnet den Wärmewirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Wärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung eingesetzt wurde.
- Eη
- bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetzt wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 auszustellen.
d) Die Mitgliedstaaten können für die Berechnung nach den Buchstaben b) und c) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.
e) Für KWK-Kleinstanlagen kann die Berechnung von Primärenergieeinsparungen auf zertifizierten Daten beruhen.
- f)
- Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme
Anhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß Artikel 4 Absatz 1 und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll. Die Wirkungsgrad-Referenzwerte werden nach folgenden Grundsätzen berechnet:- 1.
- Beim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Artikel 3 mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.
- 2.
- Jeder KWK-Block wird mit der besten, im Jahr des Baus dieses KWK-Blocks auf dem Markt erhältlichen und wirtschaftlich vertretbaren Technologie für die getrennte Erzeugung von Wärme und Strom verglichen.
- 3.
- Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für KWK-Blöcke, die mehr als zehn Jahre alt sind, werden auf der Grundlage der Referenzwerte von Blöcken festgelegt, die zehn Jahre alt sind.
- 4.
- Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme müssen die klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.
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