Artikel 22 RL 2005/28/EG

Sind für spezifische Inspektionen bestimmte Fertigkeiten bereitzustellen, so können die Mitgliedstaaten Teams von Inspektoren sowie Experten mit den geeigneten Qualifikationen und Erfahrungen benennen, die gemeinsam die für die Durchführung der Inspektion notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

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