Artikel 3 RL 2005/44/EG
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- a)
- „Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services — RIS)” sind die harmonisierten Informationsdienste zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt einschließlich — sofern technisch durchführbar — der Schnittstellen mit anderen Verkehrsträgern. RIS betreffen nicht die internen kommerziellen Tätigkeiten zwischen beteiligten Unternehmen, sind jedoch offen für die Verknüpfung mit geschäftlichen Aktivitäten. RIS umfassen Dienste wie Fahrwasser- und Verkehrsinformationen, Verkehrsmanagement, Unterstützung der Unfallbekämpfung, Informationen für das Transportmanagement, Statistik und Zolldienste sowie Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren.
- b)
- „Fahrwasserinformation” sind geographische, hydrologische und administrative Angaben über die Wasserstraße (das Fahrwasser). Die Fahrwasserinformation ist eine unidirektionale Information: Land-Schiff oder Land-Büro (des Nutzers).
- c)
- „Taktische Verkehrsinformation” ist die Information, die die unmittelbaren Navigationsentscheidungen in der tatsächlichen Verkehrssituation und der näheren geographischen Umgebung beeinflusst.
- d)
- „Strategische Verkehrsinformation” ist die Information, die die mittel- und langfristigen Entscheidungen der RIS-Benutzer beeinflusst.
- e)
- „RIS-Anwendung” ist die Bereitstellung von Binnenschifffahrtsinformationsdiensten über spezialisierte Systeme.
- f)
- „RIS-Zentrum” ist der Ort, an dem die RIS-Dienste durch das Betriebspersonal verwaltet werden.
- g)
- „RIS-Benutzer” sind alle Nutzergruppen wie Schiffsführer, RIS-Betriebspersonal, Betreiber von Schleusen und/oder Brücken, Wasserstraßenverwaltungen, Hafen- und Terminalbetreiber, Personal in den Unfallbekämpfungszentren der Rettungsdienste, Flottenmanager, Verlader und Frachtmakler.
- h)
- „Interoperabilität” bedeutet, dass Dienste, Dateninhalte, Datenaustauschformate und Frequenzen so harmonisiert sind, dass RIS-Benutzer europaweit Zugang zu den gleichen Diensten und Informationen haben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.