ANHANG I RL 2005/61/EG

Dokumentation der Rückverfolgbarkeitsdaten nach Artikel 4

DURCH BLUTSPENDEEINRICHTUNGEN

1.
Identifizierung der Blutspendeeinrichtung
2.
Identifizierung des Blutspenders
3.
Identifizierung der Bluteinheit
4.
Identifizierung des einzelnen Blutbestandteils
5.
Datum der Gewinnung (Jahr/Monat/Tag)
6.
Einrichtungen, an die Bluteinheiten oder Blutbestandteile verteilt werden, oder weiterer Verbleib

DURCH EINRICHTUNGEN

1.
Identifizierung des Lieferers der Bluteinheit
2.
Identifizierung des bereitgestellten Blutbestandteils
3.
Identifizierung des Empfängers der Blutspende
4.
Bei nichttransfundierten Bluteinheiten Bestätigung über den weiteren Verbleib
5.
Datum der Transfusion oder des Verbleibs (Jahr/Monat/Tag)
6.
Gegebenenfalls Chargennummer des Blutbestandteils

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