ANHANG I RL 2005/61/EG
Dokumentation der Rückverfolgbarkeitsdaten nach Artikel 4
DURCH BLUTSPENDEEINRICHTUNGEN
- 1.
- Identifizierung der Blutspendeeinrichtung
- 2.
- Identifizierung des Blutspenders
- 3.
- Identifizierung der Bluteinheit
- 4.
- Identifizierung des einzelnen Blutbestandteils
- 5.
- Datum der Gewinnung (Jahr/Monat/Tag)
- 6.
- Einrichtungen, an die Bluteinheiten oder Blutbestandteile verteilt werden, oder weiterer Verbleib
DURCH EINRICHTUNGEN
- 1.
- Identifizierung des Lieferers der Bluteinheit
- 2.
- Identifizierung des bereitgestellten Blutbestandteils
- 3.
- Identifizierung des Empfängers der Blutspende
- 4.
- Bei nichttransfundierten Bluteinheiten Bestätigung über den weiteren Verbleib
- 5.
- Datum der Transfusion oder des Verbleibs (Jahr/Monat/Tag)
- 6.
- Gegebenenfalls Chargennummer des Blutbestandteils
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