Artikel 35 RL 2005/94/EG
Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in Schlachthöfen und Transportmitteln
Bei HPAI-Verdacht oder -Bestätigung in Schlachthöfen oder Transportmitteln leitet die zuständige Behörde unverzüglich eine Untersuchung im Herkunftsbetrieb des Geflügels und der in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Spezies ein, um den Verdacht nach Maßgabe des Diagnosehandbuchs zu bestätigen oder zu entkräften.
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