ANHANG IV RL 2005/94/EG
(Artikel 15 Absatz 2, Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 2)
Richtkriterien | |
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Umstände, die für eine Bestandsräumung sprechen | Umstände, die gegen eine Bestandsräumung sprechen |
klinische Krankheitsanzeichen, die auf Aviäre Influenza in Kontaktbetrieben schließen lassen | keine klinischen Krankheitsanzeichen, die auf Aviäre Influenza in Kontaktbetrieben schließen lassen, und kein epidemiologischer Zusammenhang |
hohe Empfänglichkeit der vorherrschenden Geflügelarten | geringe Empfänglichkeit der vorherrschenden Geflügelarten |
Verbringung von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies aus dem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, zu Kontaktbetrieben nach dem wahrscheinlichen Zeitpunkt der Einschleppung des Virus in den Seuchenbetrieb | es sind keine Verbringungen von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies aus dem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, in Kontaktbetriebe nach dem wahrscheinlichen Zeitpunkt der Einschleppung des Virus bekannt |
Standort der Kontaktbetriebe in einem Gebiet mit hoher Geflügelbesatzdichte | Standort der Kontaktbetriebe in einem Gebiet mit niedriger Geflügelbesatzdichte |
vor der Anwendung von Tilgungsmaßnahmen bereits längere Präsenz der Aviären Influenza und wahrscheinliche Verschleppung des Virus aus dem Betrieb, in dem die Seuche bestätigt wurde | vor der Anwendung von Tilgungsmaßnahmen Präsenz der Aviären Influenza, aber nur begrenzte Verschleppung des Virus aus dem Betrieb, in dem die Seuche bestätigt wurde |
Standort der Kontaktbetriebe im Umkreis von 500 m(1) um den Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde | Standort der Kontaktbetriebe im Umkreis von mehr als 500 m(1) um den Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde |
die Kontaktbetriebe stehen mit mehr als einem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, in Verbindung | die Kontaktbetriebe stehen nicht mit Betrieben in Verbindung, in denen Aviäre Influenza bestätigt wurde |
die Seuche ist nicht unter Kontrolle und die Zahl der Betriebe, in denen Aviäre Influenza bestätigt wurde, steigt. | die Seuche ist unter Kontrolle. |
Fußnote(n):
- (1)
Bei sehr hoher Geflügelbesatzdichte ist eine Vergrößerung dieses Umkreises in Betracht zu ziehen.
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