ANHANG IV RL 2005/94/EG

(Artikel 15 Absatz 2, Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 42 Absatz 2)

Bei der Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen in Kontaktbetrieben oder Betrieben und gefährdeten Gebieten, die sich in weiteren Restriktionsgebieten befinden, zu berücksichtigende Hauptkriterien und Risikofaktoren

Richtkriterien
Umstände, die für eine Bestandsräumung sprechen Umstände, die gegen eine Bestandsräumung sprechen
klinische Krankheitsanzeichen, die auf Aviäre Influenza in Kontaktbetrieben schließen lassen keine klinischen Krankheitsanzeichen, die auf Aviäre Influenza in Kontaktbetrieben schließen lassen, und kein epidemiologischer Zusammenhang
hohe Empfänglichkeit der vorherrschenden Geflügelarten geringe Empfänglichkeit der vorherrschenden Geflügelarten
Verbringung von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies aus dem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, zu Kontaktbetrieben nach dem wahrscheinlichen Zeitpunkt der Einschleppung des Virus in den Seuchenbetrieb es sind keine Verbringungen von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies aus dem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, in Kontaktbetriebe nach dem wahrscheinlichen Zeitpunkt der Einschleppung des Virus bekannt
Standort der Kontaktbetriebe in einem Gebiet mit hoher Geflügelbesatzdichte Standort der Kontaktbetriebe in einem Gebiet mit niedriger Geflügelbesatzdichte
vor der Anwendung von Tilgungsmaßnahmen bereits längere Präsenz der Aviären Influenza und wahrscheinliche Verschleppung des Virus aus dem Betrieb, in dem die Seuche bestätigt wurde vor der Anwendung von Tilgungsmaßnahmen Präsenz der Aviären Influenza, aber nur begrenzte Verschleppung des Virus aus dem Betrieb, in dem die Seuche bestätigt wurde
Standort der Kontaktbetriebe im Umkreis von 500 m(1) um den Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde Standort der Kontaktbetriebe im Umkreis von mehr als 500 m(1) um den Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde
die Kontaktbetriebe stehen mit mehr als einem Betrieb, in dem Aviäre Influenza bestätigt wurde, in Verbindung die Kontaktbetriebe stehen nicht mit Betrieben in Verbindung, in denen Aviäre Influenza bestätigt wurde
die Seuche ist nicht unter Kontrolle und die Zahl der Betriebe, in denen Aviäre Influenza bestätigt wurde, steigt. die Seuche ist unter Kontrolle.

Fußnote(n):

(1)

Bei sehr hoher Geflügelbesatzdichte ist eine Vergrößerung dieses Umkreises in Betracht zu ziehen.

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