ANHANG VII RL 2005/94/EG
(Artikel 51 Absatz 1)
Gemeinschaftliches Referenzlabor für Aviäre Influenza
- 1.
-
Folgendes Labor ist das Referenzlabor der Europäischen Union für Aviäre Influenza:
Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie (IZSVe), Legnaro, Italien.
- 2.
-
Das gemeinschaftliche Referenzlabor hat folgende Aufgaben und Funktionen:
- a)
-
Es koordiniert im Benehmen mit der Kommission die in den Mitgliedstaaten angewandten Methoden zur Diagnose der Aviären Influenza, und zwar insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- i)
- Typisierung, Lagerung und Bereitstellung von Stämmen des Virus der Aviären Influenza für serologische Untersuchungen und zur Herstellung von Antiseren;
- ii)
- Abgabe von Standardseren und anderen Referenzreagenzien an die nationalen Referenzlaboratorien zur Standardisierung der in den Mitgliedstaaten angewandten Testmethoden und verwendeten Reagenzien;
- iii)
- Anlage und Unterhaltung einer Sammlung von Stämmen und Isolaten von Viren der Aviären Influenza;
- iv)
- regelmäßige Durchführung von Tests zum Vergleich der Diagnoseverfahren auf Gemeinschaftsebene;
- v)
- Sammlung und vergleichende Analyse der Daten und Angaben über die in der Gemeinschaft angewandten Diagnosemethoden und die Ergebnisse der in der Gemeinschaft durchgeführten Tests;
- vi)
- Charakterisierung der Isolate von Viren der Aviären Influenza mit den modernsten Methoden, um ein besseres Verständnis der Epidemiologie der Aviären Influenza zu erlangen und Erkenntnisse über die Epidemiologie des Virus und über neu auftretende hochpathogene und potenziell pathogene Virusstämme zu gewinnen;
- vii)
- Beobachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet der Überwachung, Epidemiologie und Verhütung der Aviären Influenza auf der ganzen Welt;
- viii)
- Sammlung von Kenntnissen über Viren der Aviären Influenza und andere einschlägige Viren, um rasche Differenzialdiagnosen zu ermöglichen;
- ix)
- Erwerb von Kenntnissen über die Zubereitung und Verwendung veterinärmedizinischer Immunologiepräparate zur Bekämpfung der Aviären Influenza.
- b)
-
Es hilft durch die Untersuchung der Isolate von Influenzaviren aviären Ursprungs, die ihm zur Diagnosebestätigung, zur Charakterisierung des Erregers und für epidemiologische Nachforschungen zugehen, aktiv bei der Ermittlung der Seuchenherde in der Gemeinschaft mit, und es holt Virusisolate aus Primärherden in Drittländern ein, aus denen nach geltendem Gemeinschaftsrecht lebendes Geflügel und Fleisch in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen; bei den aus Drittländern eingegangenen Virusisolaten führt das gemeinschaftliche Referenzlabor insbesondere folgende Untersuchungen durch:
- i)
- Nukleotidsequenzanalyse zur Ermittlung der abgeleiteten Aminosäurensequenz im Spaltbereich des Hämagglutininmoleküls;
- ii)
- Ermittlung des intravenösen Pathogenitätsindex (IVPI);
- iii)
- Antigentypisierung;
- iv)
- phylogenetische Analyse zur Unterstützung epidemiologischer Untersuchungen.
- c)
- Es hilft bei der Aus- bzw. Weiterbildung von Labordiagnostikern im Sinne einer gemeinschaftsweiten Harmonisierung der Diagnosetechniken.
- d)
- Es erstellt das Programm und die Arbeitsdokumente für die Jahresversammlung der nationalen Referenzlaboratorien.
- e)
- Es hilft bei der Durchführung von Influenza-Erhebungen bei Geflügel und Wildvögeln in den Mitgliedstaaten mit, indem es im Rahmen des Programms und der zugelassenen Testmethoden Antigene bereitstellt und einen Kurzbericht über die Ergebnisse dieser Erhebungen erstellt.
- f)
- Es überprüft regelmäßig die möglichen zoonotischen Auswirkungen von Viren der Aviären Influenza und arbeitet mit international anerkannten Laboratorien für Humaninfluenza zusammen.
- g)
- Es entwickelt in Absprache mit der Kommission einen Krisen- und Notfallplan, der Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit dem Referenzlabor für Aviäre Influenza des OIE und der FAO und gegebenenfalls mit anderen international anerkannten Laboratorien in der Gemeinschaft enthält.
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