Artikel 33 RL 2006/101/EG
Die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, um die Versicherungsaufsicht auf Gemeinschaftsebene zu erleichtern und die Schwierigkeiten zu prüfen, die bei der Anwendung dieser Richtlinie entstehen könnten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.