Artikel 155 RL 2006/48/EG
Bis zum 31. Dezember 2012 können die Mitgliedstaaten für Kreditinstitute, bei denen der Indikator für das Geschäftsfeld Handel ( „Trading and Sales” ) bei mindestens 50 % der nach Anhang X Teil 2 Nummern 1 bis 7 für alle Geschäftsfelder insgesamt ermittelten Indikatoren liegt, für das Geschäftsfeld Handel einen Wert von 15 % ansetzen.
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