ANHANG IV RL 2007/43/EG
SCHULUNG
Die Lehrgänge nach Artikel 4 Absatz 2 behandeln zumindest die geltenden Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Hühnern und insbesondere folgende Aspekte:- a)
- Anhänge I und II;
- b)
- physiologische Eigenschaften, insbesondere Fütterungs- und Trinkbedürfnisse, Verhaltensmerkmale und Stressbelastung;
- c)
- praktische Aspekte des sorgsamen Umgangs mit Hühnern sowie das Einfangen, Verladen und Befördern von Hühnern;
- d)
- Notbehandlung von Hühnern, Notschlachtung und Keulung;
- e)
- präventive Biosicherheitsmaßnahmen.
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