ANHANG IV RL 2007/43/EG

SCHULUNG

Die Lehrgänge nach Artikel 4 Absatz 2 behandeln zumindest die geltenden Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz von Hühnern und insbesondere folgende Aspekte:
a)
Anhänge I und II;
b)
physiologische Eigenschaften, insbesondere Fütterungs- und Trinkbedürfnisse, Verhaltensmerkmale und Stressbelastung;
c)
praktische Aspekte des sorgsamen Umgangs mit Hühnern sowie das Einfangen, Verladen und Befördern von Hühnern;
d)
Notbehandlung von Hühnern, Notschlachtung und Keulung;
e)
präventive Biosicherheitsmaßnahmen.

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