ANHANG III RL 2007/46/EG

BESCHREIBUNGSBOGEN ZUR EG-TYPGENEHMIGUNG FÜR FAHRZEUGE (Erläuterungen finden sich am Schluss von Anhang I)

TEIL I

Die nachstehenden Angaben sind zusammen mit dem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

A.
Fahrzeuge der Klassen M und N

0.
ALLGEMEINES

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.2.2.1.
Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben) (y):

Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): …

Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2):…

Rollwiderstand (in kg/t): …

Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …

0.2.2.
Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen — dazu kann eine Matrix verwendet werden.)

Typ:

Variante(n):

Version(en):

Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer: …

0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b): …
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale: …
0.4.
Fahrzeugklasse (c): …
0.4.1.
Gefahrgutklasse(n), für deren Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: …
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
0.5.1.
Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n): …
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …
1.3.
Anzahl der Achsen und Räder: …
1.3.1.
Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: …
1.3.2.
Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: …
1.3.3.
Antriebsachsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): …
1.4.
Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): …
1.6.
Lage und Anordnung der Antriebsmaschine: …
1.8.
Linkslenker/Rechtslenker (1)
1.8.1.
Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr (1) ausgerüstet.
1.9.
Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Zugeinrichtung, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: …
1.10.
Bitte angeben, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: …

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (f)(g)(7)

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.1.
Radstand oder Radstände (bei Vollbelastung) (g1)

2.1.1.
Zweiachsige Fahrzeuge:
2.1.2.
Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
2.1.2.1.
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Radsätzen von der vordersten bis zur hintersten Achse: …
2.1.2.2.
Radsatzabstand insgesamt: …
2.3.1.
Spurweite jeder gelenkten Achse (g4): …
2.3.2.
Spurweite aller übrigen Achsen (g4): …

2.4.
Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1.
Für Fahrgestell ohne Aufbau
2.4.1.1.
Länge (g5): …
2.4.1.1.1.
Höchstzulässige Länge: …
2.4.1.1.2.
Mindestzulässige Länge: …
2.4.1.2.
Breite (g7): …
2.4.1.2.1.
Höchstzulässige Breite: …
2.4.1.2.2.
Mindestzulässige Breite: …
2.4.1.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (g8) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …
2.4.2.
Für Fahrgestell mit Aufbau
2.4.2.1.
Länge (g5): …
2.4.2.1.1.
Länge der Ladefläche: …
2.4.2.2.
Breite (g7): …
2.4.2.2.1.
Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): …
2.4.2.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (g8) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …

2.5. Mindestmasse auf der (den) gelenkten Achse(n) bei unvollständigen Fahrzeugen: …

2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand (h)

a)
Kleinst- und Größtwert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …
2.6.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern: …………………………………………..

a)
Größt- und Kleinstwert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.2.
Masse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung Nr. 5 in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012: …
2.7.
Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: …
2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers (i) (3): …
2.8.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern (3): …
2.9.
Technisch zulässige maximale Masse je Achse: …
2.10.
Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:
2.11.
Technisch zulässige maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs

im Falle eines:

2.11.1.
Deichselanhängers: …
2.11.2.
Sattelanhängers: …
2.11.3.
Zentralachsanhängers: …
2.11.4.
Starrdeichselanhänger: …
2.11.5.
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in beladenem Zustand (3): …
2.11.6.
Zulässige Höchstmasse eines ungebremsten Anhängers: …
2.12.
Technisch zulässige maximale Masse am Kupplungspunkt:
2.12.1.
eines Zugfahrzeugs: …
2.12.2.
eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: …
2.16.
Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Massen (fakultativ)
2.16.1.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: …
2.16.2.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Masse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: …
2.16.3.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Masse je Achsgruppe: …
2.16.4.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Anhängelast: …
2.16.5.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: …
2.17.
Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007): ja/nein (1)
2.17.1.
Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: …kg.
2.17.2.
Standardmasse (default added mass, DAM), berechnet gemäß Abschnitt 5 des Anhangs XII der Verordnung (EG) Nr. 692/2008: …kg.

3.
ANTRIEBSENERGIEWANDLER (k)

3.1.
Hersteller des Antriebsenergiewandlers:

3.1.1.
Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): …
3.1.2.
(Gegebenenfalls) Genehmigungsnummer einschließlich Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs: …

(nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2.
Verbrennungsmotor

3.2.1.1.
Arbeitsweise: Fremdzündung/Selbstzündung/Zweistoffbetrieb(1)

Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor(1)

3.2.1.1.1.
Typ des Zweistoff-Motors: Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B(1)(x1)
3.2.1.1.2.
Gas-Energie-Verhältnis über den heißen Teil des WHTC-Zyklus: … %
3.2.1.2.
Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
3.2.1.3.
Hubvolumen (m): …cm3
3.2.1.6.
Normale Leerlaufdrehzahl (2): … min-1
3.2.1.6.2.
Leerlauf bei Dieselbetrieb: ja/nein (1)(x1)
3.2.1.8.
Motornennleistung (n): … kW bei: … min–1 (nach Angabe des Herstellers)
3.2.1.11.
(nur Euro VI) Herstellerverweise auf die Dokumentation gemäß den Artikeln 5, 7 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, die der Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Emissionsminderungsstrategien und die Motorsysteme zu bewerten, die ein ordnungsgemäßes Arbeiten der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen gewährleisten
3.2.2.1.
Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff (1) (6)
3.2.2.2.
Schwere Nutzfahrzeuge Diesel/Benzin/LPG/NG-H/NG-L/NG-HL/Ethanol (ED95)/Ethanol (E85)/ LNG/LNG2020 (1)(6)
3.2.2.2.1.
(nur Euro VI) vom Hersteller als für den Motor geeignet erklärte Kraftstoffe gemäß Anhang I Abschnitt 1.1.3 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 (falls zutreffend)
3.2.2.4.
Fahrzeug nach Art des Antriebs: Fahrzeug mit Einstoffbetrieb, Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb, Flexfuel-Fahrzeug (1)
3.2.2.5.
Höchstzulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): … Vol.- %
3.2.3.
Kraftstoffbehälter
3.2.3.1.
Betriebskraftstoffbehälter
3.2.3.1.1.
Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: …
3.2.3.2.
Reservekraftstoffbehälter…
3.2.3.2.1.
Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: …
3.2.4.
Kraftstoffversorgung
3.2.4.1.
Durch Vergaser: ja/nein (1)
3.2.4.2.
Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündung oder Zweistoffmotor): ja/nein(1)
3.2.4.2.2.
Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer (1)
3.2.4.3.
Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein (1)
3.2.7.
Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft (1)
3.2.8.
Einlasssystem
3.2.8.1.
Lader: ja/nein (1)
3.2.8.2.
Ladeluftkühler: ja/nein (1)
3.2.8.3.3.
(nur Euro VI) Tatsächlicher Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: … kPA
3.2.9.
Auspuffsystem
3.2.9.2.1.
(nur Euro VI) Beschreibung und/oder Zeichnungen der Teile des Auspuffsystems, die nicht Bestandteil des Motorsystems sind
3.2.9.3.1.
(nur Euro VI) Tatsächlicher Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): … kPa
3.2.9.4.
Typ und Kennzeichnung des Schalldämpfers/der Schalldämpfer: …

Wenn von Einfluss auf das Außengeräusch, Geräuschdämpfung im Motorraum und am Motor selbst: …

3.2.9.5.
Lage des Auspuffrohrs: …
3.2.9.7.1.
(nur Euro VI) Zulässiges Volumen der Auspuffanlage: … dm3
3.2.12.
Maßnahmen gegen Luftverunreinigung
3.2.12.1.1.
(nur Euro VI) Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein (2)

Falls ja, Beschreibung und Zeichnungen:

Falls nein, ist die Übereinstimmung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erforderlich.

3.2.12.2.
Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):
3.2.12.2.1.
Katalysator
3.2.12.2.1.11.
Regenerationssysteme/-verfahren für Abgasnachbehandlungssysteme, Beschreibung…
3.2.12.2.1.11.6.
Selbstverbrauchende Reagenzien: ja/nein (1)
3.2.12.2.1.11.7.
Art und Konzentration des für die katalytische Reaktion erforderlichen Reagens: …
3.2.12.2.2.1.
Sauerstoffsonde: ja/nein (1)
3.2.12.2.3.
Lufteinblasung: ja/nein (1)
3.2.12.2.4.
Abgasrückführung: ja/nein (1)
3.2.12.2.5.
Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein (1)
3.2.12.2.6.
Partikelfilter: ja/nein (1)
3.2.12.2.6.9.
Andere Einrichtungen: ja/nein (1)
3.2.12.2.6.9.1.
Beschreibung, Wirkungsweise
3.2.12.2.7.
On-Board-Diagnosesystem (OBD): ja/nein (1)
3.2.12.2.7.0.1.
(nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der Motorenfamilie
3.2.12.2.7.0.2.
(nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)
3.2.12.2.7.0.3.
(nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört
3.2.12.2.7.0.4.
(nur Euro VI) Herstellerverweise auf die OBD-Dokumentation gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Genehmigung des OBD-Systems in Anhang X der genannten Verordnung angegeben
3.2.12.2.7.0.5.
(nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau eines Motorsystems mit OBD in ein Fahrzeug
3.2.12.2.7.0.6.
(nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des OBD-Systems eines genehmigten Motors in ein Fahrzeug
3.2.12.2.7.0.7.
(nur Euro VI) Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige (MI) (6)
3.2.12.2.7.0.8.
(nur Euro VI) Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle (6)
3.2.12.2.7.6.5.
(nur Euro VI) OBD-Datenübertragungsprotokoll nach Norm: (8)
3.2.12.2.7.7.
(nur Euro VI) Herstellerverweis auf die OBD-bezogenen Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen, oder
3.2.12.2.7.7.1.
alternativ zu einem Herstellerverweis nach Abschnitt 3.2.12.2.7.7 Verweis auf die den Anhang des Beschreibungsbogens in Anlage 4 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, die folgende Tabelle enthält, die einmal entsprechend dem nachstehenden Beispiel auszufüllen ist:

    Bauteil — Fehlercode — Überwachungsstrategie — Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen — Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige — Sekundärparameter — Vorkonditionierung — Nachweisprüfung

    Katalysator — PO420 — Signale von Sauerstoffsensor 1 und 2 — Unterschied zwischen den Signalen von Sensor 1 und Sensor 2 — 3. Zyklus — Motordrehzahl, Motorlast, A/F-Modus, Katalysatortemperatur — Zwei Typ-1-Zyklen — Typ 1

3.2.12.2.7.8.
(nur Euro VI) OBD-Bauteile im Fahrzeug
3.2.12.2.7.8.1.
Verzeichnis der OBD-Bauteile im Fahrzeug
3.2.12.2.7.8.2.
Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige (MI)(10)
3.2.12.2.7.8.3.
Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle(10)
3.2.12.2.8.
Andere Einrichtung
3.2.12.2.8.1.
(nur Euro VI) Systeme, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen
3.2.12.2.8.2.
Fahreraufforderungssystem
3.2.12.2.8.2.1.
(nur Euro VI) Motor mit ständiger Deaktivierung des Fahreraufforderungssystems, zur Verwendung durch Rettungsdienste oder in Fahrzeugen gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2007/46/EG: ja/nein(1)
3.2.12.2.8.2.2.
Aktivierung des Kriechmodus „nach Neustart deaktivieren” / „nach dem Tanken deaktivieren” / „nach dem Parken deaktivieren”  (7)
3.2.12.2.8.3.
(nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der betreffenden Motorenfamilie bezüglich des ordnungsgemäßen Arbeitens der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen
3.2.12.2.8.4.
(nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)
3.2.12.2.8.5.
(nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört
3.2.12.2.8.6.
(nur Euro VI) Niedrigste Konzentration des Reagenswirkstoffs, die das Warnsystem nicht aktiviert (CDmin): (% vol.)
3.2.12.2.8.7.
(nur Euro VI) Ggf. Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau von Systemen in ein Fahrzeug, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen
3.2.12.2.8.8.
Fahrzeuginterne Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten

3.2.12.2.8.8.1.
Verzeichnis der fahrzeuginternen Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten
3.2.12.2.8.8.2.
Ggf. Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des Systems, das sicherstellt, dass die Einrichtungen eines genehmigten Motors zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten, in das Fahrzeug
3.2.12.2.8.8.3.
Schriftliche und/oder bildliche Darstellung des Warnsignals (6)

3.2.12.2.9.
Drehmomentbegrenzer: ja/nein (1)
3.2.12.2.10.
Periodisch arbeitendes Regenerationssystem: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben)
3.2.12.2.10.1.
Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: …
3.2.12.2.11.1.
Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: …
3.2.13.1.
Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren):
3.2.15.
Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein (1)
3.2.16.
Betrieb mit Erdgas: ja/nein (1)
3.2.17.8.1.0.1.
(nur Euro VI) Selbstanpassung? ja/nein (1)
3.2.17.8.1.0.2.
(nur Euro VI) Kalibrierung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-H/NG-L/NG-HL (1)

Umwandlung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-Ht/NG-Lt/NG-HLt (1)

3.3.
Elektrische Maschine

3.3.1.
Typ (Wicklungsanordnung, Erregung): …
3.3.1.1.
Größte Stundenleistung: …… kW
3.3.1.1.1.
Höchste Nennleistung (n) … kW

(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.1.2.
Höchste 30-Minuten-Leistung (n) … kW

(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.2.
Betriebsspannung: …… V
3.3.2.
REESS
3.3.2.4.
Lage: …

3.4.
Kombinationen von Antriebsenergiewandlern

3.4.1.
Hybrid-Elektrofahrzeug: ja/nein (1)
3.4.2.
Arten von Hybrid-Elektrofahrzeugen: extern aufladbar/nicht extern aufladbar (1)
3.5.4.
(nur Euro VI) CO2-Emissionen für Motoren für schwere Nutzfahrzeuge
3.5.4.1.
Emissionsmenge CO2 bei WHSC-Prüfung (x3): … g/kWh
3.5.4.2.
Emissionsmenge CO2 bei WHSC-Prüfung im Dieselbetrieb (x2): … g/kWh
3.5.4.3.
Emissionsmenge CO2 bei WHSC-Prüfung im Zweistoffbetrieb (x1): … g/kWh
3.5.4.4.
Emissionsmenge CO2 bei WHTC-Prüfung (9)(x3): … g/kWh
3.5.4.5.
Emissionsmenge CO2 bei WHTC-Prüfung im Dieselbetrieb (9)(x2): … g/kWh
3.5.4.6.
Emissionsmenge CO2 bei WHTC-Prüfung im Zweistoffbetrieb (9)(x1): … g/kWh
3.5.5.
(nur Euro VI) Kraftstoffverbrauch von Motoren für schwere Nutzfahrzeuge
3.5.5.1.
Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung (x3): … g/kWh
3.5.5.2.
Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung im Dieselbetrieb(x2): … g/kWh
3.5.5.3.
Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung im Zweistoffbetrieb(x1): … g/kWh
3.5.5.4.
Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung (9)(x3): … g/kWh
3.5.5.5.
Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung im Dieselbetrieb(9)(x2): … g/kWh
3.5.5.6.
Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung im Zweistoffbetrieb(9)(x1): … g/kWh
3.5.7. Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400)
3.6.5.
Schmiermitteltemperatur
Mindesttemperatur: …… K Höchsttemperatur: …… K

4.
KRAFTÜBERTRAGUNG (p)

4.2.
Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): …

4.5.
Getriebe

4.5.1.
Typ (Handschaltung/automatisch/stufenlos) (1)

4.6.
Übersetzungsverhältnisse

GangGetriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle)Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3

Mindestwert für stufenloses Getriebe

Rückwärtsgang

4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (q):
4.9.
Fahrtenschreiber: ja/nein (1)
4.9.1
Genehmigungszeichen: …

4.11.
Gangwechselanzeiger (GSI)

4.11.1.
Akustische Anzeige ja/nein (1). Wenn ja, Beschreibung des Klangs und Schallpegels am Fahrerohr in dB(A). (Akustische Anzeige kann jederzeit an- und ausgeschaltet werden.):
4.11.2.
Angaben gemäß Anhang I Absatz 4.6 der Verordnung (EU) Nr. 65/2012 (bei der Typgenehmigung festgelegt):

5.
ACHSEN

5.1.
Beschreibung der einzelnen Achsen: …
5.2.
Fabrikmarke: …
5.3.
Typ: …
5.4.
Lage der anhebbaren Achse(n): …
5.5.
Lage der belastbaren Achse(n): …

6.
RADAUFHÄNGUNG

6.2.
Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades: …
6.2.1.
Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ (1)
6.2.3.
Luftfederung für Antriebsachse(n): ja/nein (1)
6.2.3.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Antriebsachse: ja/nein (1)
6.2.4.
Luftfederung der Achse(n) ohne Antrieb: ja/nein (1)
6.2.4.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achse(n) ohne Antrieb: ja/nein (1)
6.6.1.
Rad-/Reifenkombination(en)
a)
Für Reifen sind die Größenbezeichnungen, die mindesterforderliche Tragfähigkeitskennzahl, die mindesterforderliche Geschwindigkeitsklasse und der Rollwiderstand gemäß ISO 28580 (falls zutreffend) anzugeben(r).
b)
Für Räder sind die Felgengröße(n) und Einpresstiefe(n) anzugeben.
6.6.1.1.
Achsen
6.6.1.1.1.
Achse 1: …
6.6.1.1.2.
Achse 2: …

usw.

6.6.1.2.
Reserverad (sofern vorhanden): …
6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.
Achse 1: …
6.6.2.2.
Achse 2: …

usw.

7.
LENKUNG

7.2.
Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

7.2.1.
Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.2.
Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.3.
Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): …

8.
BREMSANLAGEN

8.5.
Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ (1)
8.9.
Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Abschnitt 1.6 des Nachtrags zu Anlage 1 des Anhangs IX der Richtlinie 71/320/EWG: …
8.11.
Einzelheiten zum (zu den) Typ(en) der Dauerbremsanlage(n): …

9.
AUFBAU

9.1.
Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C der Richtlinie 2007/46/EG: …

9.3.
Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere

9.3.1.
Anordnung und Anzahl der Türen: …

9.9.
Einrichtungen für indirekte Sicht

9.9.1.
Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben):
9.9.1.1.
Fabrikmarke: …
9.9.1.2.
Typgenehmigungszeichen: …
9.9.1.3.
Variante: …
9.9.1.6.
Zusatzausstattung, die das Sichtfeld nach hinten beeinträchtigen kann: …
9.9.2.
Sonstige Einrichtungen für indirekte Sicht (mit Ausnahme von Spiegeln): …
9.9.2.1.
Technische Beschreibung der Einrichtung: …

9.10.
Innenausstattung

9.10.3.
Sitze
9.10.3.1.
Anzahl der Sitzplätze (s): …
9.10.3.1.1.
Lage und Anordnung: …
9.10.3.2.
Sitz(e), der (die) nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt ist (sind): …
9.10.4.1.
Typ(en) der Kopfstütze(n): integriert/abnehmbar/separat (1)
9.10.4.2.
Typgenehmigungsnummer(n), sofern vorhanden: …
9.10.8
Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas: …
9.10.8.1.
Enthält die Klimaanlage fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150: ja/nein (1)
9.12.2.
Art und Lage zusätzlicher Rückhalteeinrichtungen (ja/nein/fakultativ):

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
Airbag vornSeitenairbagGurtstrammer
Erste SitzreiheL
M
R
Zweite Sitzreihe(*)L
M
R

9.17.
Gesetzlich vorgeschriebene Schilder

9.17.1.
Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: …
9.17.2.
Fotos und/oder Zeichnungen der gesetzlich vorgeschriebenen und Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.3.
Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.4.1.
Die Bedeutung von Zeichen in der zweiten Gruppe und gegebenenfalls in der dritten Gruppe zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779-1983 ist zu erläutern: …
9.17.4.2.
Falls Zeichen in der zweiten Gruppe zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779-1983 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: …

9.22.
Vorderer Unterfahrschutz

9.22.0.
Vorhanden: ja/nein/unvollständig (1)

9.23.
Fußgängerschutz

9.23.1.
Ausführliche Beschreibung — mit beigefügten Fotos und/oder Zeichnungen — der Frontteile des Fahrzeugs (innen und außen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe, einschließlich Angaben zu allen vorhandenen aktiven Schutzeinrichtungen

9.24. Frontschutzsysteme

9.24.1. Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotografien), mit Angabe von Lage und Befestigung des Frontschutzsystems:
9.24.3. Vollständige Angaben zu den erforderlichen Befestigungsteilen und ausführliche Anleitung für den Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

11.
VERBINDUNGEN ZWISCHEN ZUGFAHRZEUG UND ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER

11.1.
Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtung(en): …
11.3.
Anweisungen für den Anbau der Anhängevorrichtung an das Fahrzeug sowie Fotos oder Zeichnungen der vom Hersteller festgelegten fahrzeugseitigen Befestigungspunkte. Falls die Verwendung des Typs der Anhängevorrichtung auf bestimmte Varianten oder Versionen des Fahrzeugtyps beschränkt ist, ist dies anzugeben: …
11.4.
Angaben über evtl. anzubringende Anhängeböcke oder Montageplatten: …
11.5.
Typgenehmigungsnummer(n): …

12.
VERSCHIEDENES

12.7.1.
Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: ja/nein (1)
12.8.
eCall-System
12.8.1.
Vorhanden: ja/nein (1)

12.9.
Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System — AVAS)

12.9.1.
Typgenehmigungsnummer eines Fahrzeugtyps hinsichtlich seiner Schallemission gemäß der UN-Regelung Nr. 138.
12.9.2.
Vollständige Angabe der Fundstelle der Ergebnisse der Prüfung der AVAS-Geräuschpegel, gemessen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 540/2014.

13.
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTOMNIBUSSE

13.1.
Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B (1)
13.1.2.
Fahrgestelltypen, auf die der EG-typgenehmigte Aufbau aufgesetzt werden kann, (Hersteller und Fahrzeugtyp(en)): …
13.3.
Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)
13.3.1.
Insgesamt (N): …
13.3.2.
Oberes Fahrgastdeck (Na) (1): …
13.3.3.
Unteres Fahrgastdeck (Nb) (1): …
13.4.
Anzahl der Sitzplätze
13.4.1.
Insgesamt (A): …
13.4.2.
Oberes Fahrgastdeck (Aa) (1): …
13.4.3.
Unteres Fahrgastdeck (Ab) (1): …
13.4.4.
Anzahl der Rollstuhlplätze bei Fahrzeugen der Klasse M2 oder M3: …

16.
ZUGANG ZU REPARATUR- UND WARTUNGSINFORMATIONEN

16.1.
Wichtigste Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen: …

B.
Klasse O

0.
ALLGEMEINES

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b): …
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale: …
0.4.
Fahrzeugklasse (c): …
0.4.1.
Gefahrgutklasse(n), für deren Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: …
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers: …
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
0.9.
(ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1.
Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: …
1.3.
Anzahl der Achsen und Räder: …
1.3.1.
Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: …
1.3.2.
Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: …
1.4.
Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): …
1.9.
Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Zugeinrichtung, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: …
1.10.
Bitte angeben, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: …

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (f)(g)(7)

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.1.
Radstand/Radstände (bei Vollbelastung) (g1)

2.1.1.
Zweiachsige Fahrzeuge: …
2.1.2.
Drei- und mehrachsige Fahrzeuge
2.1.2.1.
Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Radsätzen von der vordersten bis zur hintersten Achse: …
2.1.2.2.
Radsatzabstand insgesamt: …
2.3.1
Spurweite jeder gelenkten Achse (g4)
2.3.2
Spurweite aller übrigen Achsen (g4)

2.4.
Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1.
Für Fahrgestell ohne Aufbau
2.4.1.1.
Länge (g5): …
2.4.1.1.1.
Höchstzulässige Länge: …
2.4.1.1.2.
Mindestzulässige Länge: …
2.4.1.1.3.
Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge (g6): …
2.4.1.2.
Breite (g7): …
2.4.1.2.1.
Höchstzulässige Breite: …
2.4.1.2.2.
Mindestzulässige Breite: …
2.4.2.
Für Fahrgestell mit Aufbau
2.4.2.1.
Länge (g5): …
2.4.2.1.1.
Länge der Ladefläche: …
2.4.2.1.2.
Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge(g6): …
2.4.2.2.
Breite (g7): …
2.4.2.2.1.
Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): …
2.4.2.3.
Höhe (in fahrbereitem Zustand) (g8) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): …

2.6.
Masse in fahrbereitem Zustand (h)

a)
Größt- und Kleinstwert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …
2.6.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern: …

a)
Größt- und Kleinstwert für jede Variante: …
b)
Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): …

2.6.2.
Masse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung Nr. 5 in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012: …
2.7.
Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: …
2.8.
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers (i) (3): …
2.8.1.
Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern (3): …
2.9.
Technisch zulässige maximale Masse je Achse: …
2.10.
Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:
2.12.
Technisch zulässige maximale Masse am Kupplungspunkt:
2.12.2.
eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: …
2.16.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Massen (fakultativ)
2.16.1.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: …
2.16.2.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Masse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: …
2.16.3.
Für die Zulassung/den Betrieb höchstzulässige Masse je Achsgruppe: …
2.16.4.
Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Anhängemasse (mehrere Angaben für verschiedene technische Konfigurationen möglich (5)): …
2.16.5.
Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (mehrere Angaben für verschiedene technische Konfigurationen möglich (5)): …

4.
KRAFTÜBERTRAGUNG

4.7.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (q): ………..

5.
ACHSEN

5.1.
Beschreibung der einzelnen Achsen: …
5.2.
Fabrikmarke: …
5.3.
Typ: …
5.4.
Lage der anhebbaren Achse(n): …
5.5.
Lage der belastbaren Achse(n): …

6.
RADAUFHÄNGUNG

6.2.
Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades: …
6.2.1.
Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ (1)
6.2.4.
Luftfederung der Achse(n) ohne Antrieb: ja/nein (1)
6.2.4.1.
Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achse(n) ohne Antrieb: ja/nein (1)
6.6.1.
Rad-/Reifenkombination(en)
a)
Für Reifen sind die Größenbezeichnungen, die mindesterforderliche Tragfähigkeitskennzahl, die mindesterforderliche Geschwindigkeitsklasse und der Rollwiderstand gemäß ISO 28580 (falls zutreffend) anzugeben(r).
b)
Für Räder sind die Felgengröße(n) und Einpresstiefe(n) anzugeben.
6.6.1.1.1.
Achse 1: …
6.6.1.1.2.
Achse 2: …

usw.

6.6.1.2.
Reserverad (sofern vorhanden): …
6.6.2.
Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.
Achse 1: …
6.6.2.2.
Achse 2: …

usw.

7.
LENKUNG

7.2.
Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

7.2.1.
Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.2.
Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): …
7.2.3.
Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): …

8.
BREMSANLAGEN

8.5.
Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ (1)
8.9.
Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Abschnitt 1.6 des Nachtrags zu Anlage 1 des Anhangs IX der Richtlinie 71/320/EWG: …

9.
AUFBAU

9.1.
Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C: …

9.17.
Gesetzlich vorgeschriebene Schilder

9.17.1.
Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: …
9.17.2.
Fotos und/oder Zeichnungen der gesetzlich vorgeschriebenen und Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.3.
Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): …
9.17.4.1.
Die Bedeutung von Zeichen in der zweiten Gruppe und gegebenenfalls in der dritten Gruppe zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779-1983 ist zu erläutern: …
9.17.4.2.
Falls Zeichen in der zweiten Gruppe zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779-1983 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: …

11.
VERBINDUNGEN ZWISCHEN ZUGFAHRZEUG UND ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER

11.1.
Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtung(en): …
11.5.
Typgenehmigungsnummer(n): …

TEIL II

Nr.AlleVersion 1Version 2Version 3Version n
Anmerkungen:
a)
Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.
b)
Angaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift „Alle” einzutragen.
c)
Diese Angaben können auch in einer anderen Übersicht vorgelegt oder den Angaben in Teil I hinzugefügt werden.
d)
Jede Variante und jede Version ist durch einen alphanumerischen Code zu bezeichnen, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (Anhang IX) für das betreffende Fahrzeug anzugeben ist.
e)
Eine Variante (Varianten) nach Anhang XI ist (sind) durch einen besonderen alphanumerischen Code zu bezeichnen.

TEIL III

In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Angaben nach den für diesen Fahrzeugtyp gemäß den Anhängen IV und XI anzuwendenden Rechtsakten anzugeben. (Für jeden Genehmigungsgegenstand sind alle einschlägigen Genehmigungen anzugeben. Genehmigungen für Bauteile brauchen nicht angegeben zu werden, sofern sie in dem jeweiligen Genehmigungsbogen für den An- oder Einbau enthalten sind.)
GenehmigungsgegenstandTypgenehmigungs- oder Prüfberichtsnummer(****)Mitgliedstaat oder Vertragspartei(**), der/die die Typgenehmigung(***) oder den Prüfbericht(****) ausgestellt hatDatum der ErweiterungVariante(n)/Version(en)

Unterschrift: …

Dienststellung: …

Datum: …

Fußnote(n):

(*)

Die Tabelle kann erforderlichenfalls für Fahrzeuge mit mehr als zwei Sitzreihen oder mit mehr als drei über die Fahrzeugbreite angeordneten Sitzen erweitert werden.

(**)

Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.

(***)

Anzugeben, falls nicht aus der Typgenehmigungsnummer zu entnehmen.

(****)

Ist anzugeben, wenn der Hersteller Artikel 9 Absatz 6 anwendet. In einem solchen Fall ist der angewendete Rechtsakt in der zweiten Spalte anzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.