ANHANG VI RL 2007/46/EG
MUSTER DES TYPGENEHMIGUNGSBOGENS
MUSTER A
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR FAHRZEUGE
Stempel der Typgenehmigungsbehörde
Benachrichtigung über | des Typs eines: |
|
|
ABSCHNITT I
- 0.1.
- Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
- 0.2.
- Typ:
- 0.2.1.
- Handelsname(n)(2):
- 0.3.
- Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden:
- 0.3.1.
- Anbringungsstelle dieser Merkmale:
- 0.4.
- Fahrzeugklasse(3):
- 0.5.
- Firmenname und Anschrift des Herstellers des vollständigen/vervollständigten Fahrzeugs(1):
- 0.5.1.
- Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n): …
- 0.8.
- Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 0.9.
- (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…………………
ABSCHNITT II
Der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Richtigkeit der Herstellerangaben in dem beigefügten Beschreibungsbogen des (der) oben genannten Fahrzeugs (Fahrzeuge) sowie die Gültigkeit der beigefügten Prüfergebnisse in Bezug auf den Fahrzeugtyp. Die EG-Typgenehmigungsbehörde hat ein (die) Exemplar(e) zur Besichtigung ausgewählt, das (die) vom Hersteller als Baumuster des Fahrzeugtyps vorgestellt wurde(n).- 1.
- Für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge/Varianten(1):
Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht(1) die technischen Anforderungen aller einschlägigen in Anhang IV/Anhang XI(1)(4) der Richtlinie 2007/46/EG vorgeschriebenen Rechtsakte.
- 2.
- Für unvollständige Fahrzeuge/Varianten(1):
Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht(1) die technischen Anforderungen der in der Tabelle auf Seite 2 aufgeführten Rechtsakte.
- 3.
- Die Typgenehmigung wird erteilt/verweigert/entzogen(1).
- 4.
- Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 20 erteilt, ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJ befristet.
(Ort) | (Unterschrift) | (Datum) |
- Anlagen:
Beschreibungsmappe
Prüfergebnisse (siehe Anhang VIII)
Name(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen
- —
in dem in Artikel 20 erwähnten Fall, in dem die Kommission entschieden hat, einem Mitgliedstaat die Erteilung einer Typgenehmigung gemäß dieser Richtlinie zu gestatten,
- —
im Fall von Fahrzeugen der Kategorie M1, für die die Typgenehmigung gemäß dem Verfahren des Artikels 22 erteilt wird.
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR FAHRZEUGE
Seite 2 Dieser EG-Typgenehmigung liegt (liegen) bei unvollständigen und vervollständigten Fahrzeugen, Varianten bzw. Versionen die nachstehend aufgeführte(n) Typgenehmigung(en) für unvollständige Fahrzeuge zugrunde: Stufe 1: Hersteller des Basisfahrzeugs: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Stufe 2: Hersteller: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Stufe 3: Hersteller: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Umfasst die Typgenehmigung eine oder mehrere unvollständige Varianten bzw. Versionen, so sind die vollständigen oder vervollständigten Varianten bzw. Versionen anzugeben. Vollständige/vervollständigte Variante(n): Aufstellung der für den (die) genehmigte(n) unvollständige(n) Fahrzeugtyp, Variante bzw. Version geltenden Vorschriften (jeweils unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und des letzten Änderungsstands jedes der nachstehend aufgelisteten Rechtsakte):Nr. | Genehmigungsgegenstand | Nummer des Rechtsakts | Zuletzt geändert durch | Gültig für die Varianten bzw. Versionen |
---|---|---|---|---|
Nummer des Rechtsakts | Gegenstand Nr. | Art der Genehmigung und der Ausnahmeregelung | Gültig für die Varianten bzw. Versionen |
---|---|---|---|
Anlage
Genehmigungsgegenstand(5) | Nummer des Rechtsakts(5) | Geändert durch | Gültig für die Varianten |
---|---|---|---|
| |||
| Verordnung (EU) Nr. 540/2014 | ||
| |||
| |||
… |
MUSTER B
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
Stempel der Typgenehmigungsbehörde
Benachrichtigung über
| eines Systemtyps/eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System(6) |
| |
| |
|
ABSCHNITT I
- 0.1.
- Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
- 0.2.
- Typ:
- 0.2.1.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden):
- 0.3.
- Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(7):
- 0.3.1.
- Anbringungsstelle dieser Merkmale:
- 0.4.
- Fahrzeugklasse(8):
- 0.5.
- Name und Anschrift des Herstellers:
- 0.8.
- Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 0.9.
- (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
ABSCHNITT II
- 1.
- Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
- 2.
- Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
- 3.
- Datum des Prüfberichts:
- 4.
- Nummer des Prüfberichts:
- 5.
- Bemerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
- 6.
- Ort:
- 7.
- Datum:
- 8.
- Unterschrift:
- Anlagen:
Beschreibungsmappe
Prüfbericht
Beiblatt
zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …
- 1.
- Zusätzliche Angaben
- 1.1.
- […]:
- 1.1.1.
- […]:
- 2.
- Typgenehmigungsnummer jedes Bauteils oder jeder selbstständigen technischen Einheit, das/die an dem Fahrzeugtyp angebracht ist, der dieser Richtlinie bzw. der Verordnung entsprechen soll
- 2.1.
- […]:
- 3.
- Bemerkungen
- 3.1.
- […]:
MUSTER C
EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
Stempel der Typgenehmigungsbehörde
Benachrichtigung über
| eines Bauteiltyps/eines Typs einer selbstständigen technischen Einheit(9) |
| |
| |
|
ABSCHNITT I
- 0.1.
- Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
- 0.2.
- Typ:
- 0.3.
- Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf dem Bauteil/der selbstständigen technischen Einheit vorhanden(9)(10):
- 0.3.1.
- Anbringungsstelle dieser Merkmale:
- 0.5.
- Name und Anschrift des Herstellers:
- 0.7.
- Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
- 0.8.
- Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
- 0.9.
- (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
ABSCHNITT II
- 1.
- Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
- 2.
- Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
- 3.
- Datum des Prüfberichts:
- 4.
- Nummer des Prüfberichts:
- 5.
- Bemerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
- 6.
- Ort:
- 7.
- Datum:
- 8.
- Unterschrift:
- Anlagen:
Beschreibungsmappe
Prüfbericht
Beiblatt
- 1.
- Zusätzliche Angaben
- 1.1.
- […]:
- 1.1.1.
- […]:
- 2.
- Einschränkung der Verwendung der Einrichtung (soweit zutreffend)
- 2.1.
- […]:
- 3.
- Bemerkungen
- 3.1.
- […]:
MUSTER D
EG-GENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIE EINZELGENEHMIGUNG EINES FAHRZEUGS
Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Behörde, die die Einzelgenehmigung erteilt hat |
Abschnitt 1
Der Unterzeichnete [… … Name und Position] bestätigt hiermit, dass das unten bezeichnete Fahrzeug:0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
0.2.
Typ: | Variante: | Version: |
0.2.1. Handelsbezeichnung: …
0.4. Fahrzeugklasse(11): …
0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …
0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder:… Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer:…
0.9. Ggf. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:
0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer:
- zur Genehmigung vorgeführt am
- […… Datum der Antragstellung]
- von
- […… Name und Anschrift des Antragstellers]
(Ort) (Datum) | (Unterschrift(13)): | (Stempel der Genehmigungsbehörde) |
[…] | […] | […] |
Anlagen
2 Fotos(14) des Fahrzeugs (Mindestauflösung 640 × 480 Pixel, ~7 × 10 cm)Abschnitt 2
Allgemeine Baumerkmale
1. Anzahl der Achsen: … und Räder: …
3. Antriebsachsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): …
Hauptabmessungen
4. Radstand(*): … mm
5. Länge: … mm
6. Breite: … mm
7. Höhe: … mm
Massen
13. Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: … kg(**)
16. Technisch zulässige Höchstmassen
18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:
19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: … kg
Antriebsmaschine
20. Hersteller des Motors: …
21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: …
22. Arbeitsverfahren: …
23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein(15)
24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
25. Hubraum: …cm3
26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff(15)
27. Nennleistung(***): … kW bei … min-1 oder maximale Nenndauerleistung (Elektromotor) … kW(15):
Höchstgeschwindigkeit
29. Höchstgeschwindigkeit: … km/h
Achsen und Radaufhängung
30. Spurweite: 1. … mm 2. … mm 3. … mm
35. Reifen/Radkombination: …
Aufbau
38. Code des Aufbaus(****): …
40. Farbe des Fahrzeugs(*****): …
41. Anzahl und Anordnung der Türen: …
42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)(******): …
Anhängevorrichtung
44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): …
Umweltverträglichkeit
46. Geräuschpegel Standgeräusch … dB(A) bei der Motordrehzahl: … min-1 Fahrgeräusch:… dB(A)
47. Abgasnorm(*******): Euro … Sonstige Rechtsvorschriften: …
49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch(********):- 1.
- Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen
CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch Kombiniert: … g/km … l/100 km/m3/100 km (1) Gewichtet, kombiniert … g/km … l/100 km
- 2.
- Reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert(15)) … Wh/km
CO2-Emissionen | Kraftstoffverbrauch | |
---|---|---|
Kombiniert: | … g/km | … l/100 km/m3/100 km (1) |
Gewichtet, kombiniert | … g/km | … l/100 km |
Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert(15)) … Wh/km
52. Anmerkungen
53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand(16), …)
Erläuterungen zu Anhang VI Muster D:
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel ABC??123??).
- (3)
Gemäß der Definition in Anhang II Abschnitt A.
- (4)
Siehe Seite 2.
- (5)
Gemäß Anhang IV dieser Richtlinie.
- (6)
Nichtzutreffendes streichen.
- (7)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (z. B. ABC??123??).
- (8)
Gemäß der Definition in Anhang II Abschnitt A.
- (9)
Nichtzutreffendes streichen.
- (10)
Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (z. B. ABC??123??).
- (11)
Gemäß der Definition in Anhang II Teil A.
- (12)
Unzutreffendes streichen.
- (13)
Oder die visuelle Darstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG, einschließlich Signaturprüfdaten.
- (14)
Ansicht ¾ von vorn und Ansicht ¾ von hinten.
- (*)
Diese Angabe ist nur bei Fahrzeugen mit zwei Achsen erforderlich.
- (**)
Bei dieser Masse handelt es sich um die tatsächliche Fahrzeugmasse unter den Bedingungen nach Anhang I Nummer 2.6.
- (15)
Nichtzutreffendes streichen.
- (***)
Bei Hybridelektrofahrzeugen beide Ausgangsleistungen angeben.
- (****)
Es sind die in Anhang II Teil C angegebenen Codes zu verwenden.
- (*****)
Anzugeben sind nur die Grundfarben wie folgt: weiß, gelb, orange, rot, purpurrot/violett, blau, grün, grau, braun oder schwarz.
- (******)
Außer Sitzen, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind, und Rollstuhlplätzen.
- (*******)
Geben Sie die Stufe der Euronorm und ggf. das den Bestimmungen für die Typgenehmigung entsprechende Zeichen an.
- (********)
Für die verschiedenen verwendbaren Kraftstoffe sind jeweils separate Angaben erforderlich.
- (16)
Nicht obligatorisch.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.