ANHANG VI RL 2007/46/EG

MUSTER DES TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

MUSTER A

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR FAHRZEUGE

Stempel der Typgenehmigungsbehörde

(1)
Benachrichtigung überdes Typs eines:

die EG-Typgenehmigung(1)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(1)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(1)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(1)

vollständigen Fahrzeugs(1)

vervollständigten Fahrzeugs(1)

unvollständigen Fahrzeugs(1)

Fahrzeugs mit vollständigen und unvollständigen Varianten(1)

Fahrzeugs mit vervollständigten und unvollständigen Varianten(1)

in Bezug auf die Richtlinie 2007/46/EG; zuletzt geändert durch die Richtlinie …/…/EG/Verordnung (EG) Nr. …/…(1) EG-Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.2.1.
Handelsname(n)(2):
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden:
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.4.
Fahrzeugklasse(3):
0.5.
Firmenname und Anschrift des Herstellers des vollständigen/vervollständigten Fahrzeugs(1):
0.5.1.
Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n): …
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:…………………

ABSCHNITT II

Der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Richtigkeit der Herstellerangaben in dem beigefügten Beschreibungsbogen des (der) oben genannten Fahrzeugs (Fahrzeuge) sowie die Gültigkeit der beigefügten Prüfergebnisse in Bezug auf den Fahrzeugtyp. Die EG-Typgenehmigungsbehörde hat ein (die) Exemplar(e) zur Besichtigung ausgewählt, das (die) vom Hersteller als Baumuster des Fahrzeugtyps vorgestellt wurde(n).
1.
Für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge/Varianten(1):

Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht(1) die technischen Anforderungen aller einschlägigen in Anhang IV/Anhang XI(1)(4) der Richtlinie 2007/46/EG vorgeschriebenen Rechtsakte.

2.
Für unvollständige Fahrzeuge/Varianten(1):

Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht(1) die technischen Anforderungen der in der Tabelle auf Seite 2 aufgeführten Rechtsakte.

3.
Die Typgenehmigung wird erteilt/verweigert/entzogen(1).
4.
Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 20 erteilt, ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJ befristet.
(Ort)(Unterschrift)(Datum)
Anlagen:

Beschreibungsmappe

Prüfergebnisse (siehe Anhang VIII)

Name(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Hinweis: Wird dieses Muster für eine Typgenehmigung nach den Artikeln 20, 22 oder 23 verwendet, so darf es nicht den Titel „EG-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge” tragen, ausgenommen

in dem in Artikel 20 erwähnten Fall, in dem die Kommission entschieden hat, einem Mitgliedstaat die Erteilung einer Typgenehmigung gemäß dieser Richtlinie zu gestatten,

im Fall von Fahrzeugen der Kategorie M1, für die die Typgenehmigung gemäß dem Verfahren des Artikels 22 erteilt wird.

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR FAHRZEUGE

Seite 2 Dieser EG-Typgenehmigung liegt (liegen) bei unvollständigen und vervollständigten Fahrzeugen, Varianten bzw. Versionen die nachstehend aufgeführte(n) Typgenehmigung(en) für unvollständige Fahrzeuge zugrunde: Stufe 1: Hersteller des Basisfahrzeugs: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Stufe 2: Hersteller: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Stufe 3: Hersteller: EG-Typgenehmigungsnummer: Datum: Gültig für die Varianten bzw. Versionen: Umfasst die Typgenehmigung eine oder mehrere unvollständige Varianten bzw. Versionen, so sind die vollständigen oder vervollständigten Varianten bzw. Versionen anzugeben. Vollständige/vervollständigte Variante(n): Aufstellung der für den (die) genehmigte(n) unvollständige(n) Fahrzeugtyp, Variante bzw. Version geltenden Vorschriften (jeweils unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und des letzten Änderungsstands jedes der nachstehend aufgelisteten Rechtsakte):

(Es sind nur diejenigen Genehmigungsgegenstände anzugeben, für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde.)

Nr.GenehmigungsgegenstandNummer des RechtsaktsZuletzt geändert durchGültig für die Varianten bzw. Versionen
Im Fall von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang XI gewährte Ausnahmeregelungen oder angewandte Sonderbestimmungen und nach Artikel 20 gewährte Ausnahmeregelungen:
Nummer des RechtsaktsGegenstand Nr.Art der Genehmigung und der AusnahmeregelungGültig für die Varianten bzw. Versionen

Anlage

Genehmigungsgegenstand(5)Nummer des Rechtsakts(5)Geändert durchGültig für die Varianten
1.
Zulässiger Geräuschpegel
1A.
Geräuschpegel
Verordnung (EU) Nr. 540/2014
2.
Emissionen
3.
Kraftstoffbehälter/Unterfahrschutz hinten

MUSTER B

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Typgenehmigungsbehörde

Benachrichtigung über(6)

die EG-Typgenehmigung(6)

eines Systemtyps/eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System(6)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(6)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(6)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(6)

in Bezug auf die Richtlinie …/…/EG/die Verordnung (EG) Nr. …/…(6) in der Fassung der Richtlinie.…/…/EG/der Verordnung (EG) Nr. …/…(6) EG-Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.2.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden(7):
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.4.
Fahrzeugklasse(8):
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:

ABSCHNITT II

1.
Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3.
Datum des Prüfberichts:
4.
Nummer des Prüfberichts:
5.
Bemerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
6.
Ort:
7.
Datum:
8.
Unterschrift:
Anlagen:

Beschreibungsmappe

Prüfbericht

Beiblatt

zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …

1.
Zusätzliche Angaben
1.1.
[…]:
1.1.1.
[…]:
[…]
2.
Typgenehmigungsnummer jedes Bauteils oder jeder selbstständigen technischen Einheit, das/die an dem Fahrzeugtyp angebracht ist, der dieser Richtlinie bzw. der Verordnung entsprechen soll
2.1.
[…]:
3.
Bemerkungen
3.1.
[…]:

MUSTER C

EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Typgenehmigungsbehörde

Benachrichtigung über(9)

die EG-Typgenehmigung(9)

eines Bauteiltyps/eines Typs einer selbstständigen technischen Einheit(9)

die Erweiterung der EG-Typgenehmigung(9)

die Verweigerung der EG-Typgenehmigung(9)

den Entzug der EG-Typgenehmigung(9)

in Bezug auf die Richtlinie.…/…/EG/die Verordnung (EG) Nr..…/…(9), zuletzt geändert durch die Richtlinie.…/…/EG/Verordnung (EG) Nr. …/…(9) EG-Typgenehmigungsnummer: Grund für die Erweiterung:

ABSCHNITT I

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2.
Typ:
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf dem Bauteil/der selbstständigen technischen Einheit vorhanden(9)(10):
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers:
0.7.
Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EG-Typgenehmigungszeichens:
0.8.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:

ABSCHNITT II

1.
Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:
3.
Datum des Prüfberichts:
4.
Nummer des Prüfberichts:
5.
Bemerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
6.
Ort:
7.
Datum:
8.
Unterschrift:
Anlagen:

Beschreibungsmappe

Prüfbericht

Beiblatt

1.
Zusätzliche Angaben
1.1.
[…]:
1.1.1.
[…]:
[…]
2.
Einschränkung der Verwendung der Einrichtung (soweit zutreffend)
2.1.
[…]:
3.
Bemerkungen
3.1.
[…]:

MUSTER D

EG-GENEHMIGUNGSBOGEN FÜR DIE EINZELGENEHMIGUNG EINES FAHRZEUGS

Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Behörde, die die Einzelgenehmigung erteilt hat
Benachrichtigung über die Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG

Abschnitt 1

Der Unterzeichnete [… … Name und Position] bestätigt hiermit, dass das unten bezeichnete Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…

0.2.
Typ:Variante:Version:

0.2.1. Handelsbezeichnung: …

0.4. Fahrzeugklasse(11): …

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: …

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder:… Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer:…

0.9. Ggf. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers:

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

zur Genehmigung vorgeführt am
[…… Datum der Antragstellung]
von
[…… Name und Anschrift des Antragstellers]
die Genehmigung gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2007/46/EG erhält. Zu Urkund dessen wurde die folgende Genehmigungsnummer zugeteilt: … Das Fahrzeug entspricht Anhang IV Anlage 2 der Richtlinie 2007/46/EG. Es kann in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehr(12) und in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial system)(12) für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden, ohne weitere Genehmigungen unbefristet zugelassen werden.(13)
(Ort) (Datum)(Unterschrift(13)):(Stempel der Genehmigungsbehörde)
[…][…][…]

Anlagen

2 Fotos(14) des Fahrzeugs (Mindestauflösung 640 × 480 Pixel, ~7 × 10 cm)

Abschnitt 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: … und Räder: …
3. Antriebsachsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): …

Hauptabmessungen

4. Radstand(*): … mm
5. Länge: … mm
6. Breite: … mm
7. Höhe: … mm

Massen

13. Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: … kg(**)
16. Technisch zulässige Höchstmassen
18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:
19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: … kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: …
21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: …
22. Arbeitsverfahren: …
23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein(15)
24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
25. Hubraum: …cm3
26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff(15)
27. Nennleistung(***): … kW bei … min-1 oder maximale Nenndauerleistung (Elektromotor) … kW(15):

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: … km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite: 1. … mm 2. … mm 3. … mm
35. Reifen/Radkombination: …

Aufbau

38. Code des Aufbaus(****): …
40. Farbe des Fahrzeugs(*****): …
41. Anzahl und Anordnung der Türen: …
42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)(******): …

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): …

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel Standgeräusch … dB(A) bei der Motordrehzahl: … min-1 Fahrgeräusch:… dB(A)
47. Abgasnorm(*******): Euro … Sonstige Rechtsvorschriften: …
49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch(********):
1.
Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen

CO2-EmissionenKraftstoffverbrauch
Kombiniert:… g/km… l/100 km/m3/100 km (1)
Gewichtet, kombiniert… g/km… l/100 km

2.
Reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert(15)) … Wh/km

52. Anmerkungen
53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand(16), …)

Erläuterungen zu Anhang VI Muster D:

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (Beispiel ABC??123??).

(3)

Gemäß der Definition in Anhang II Abschnitt A.

(4)

Siehe Seite 2.

(5)

Gemäß Anhang IV dieser Richtlinie.

(6)

Nichtzutreffendes streichen.

(7)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen (z. B. ABC??123??).

(8)

Gemäß der Definition in Anhang II Abschnitt A.

(9)

Nichtzutreffendes streichen.

(10)

Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Schriftzeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol „?” darzustellen. (z. B. ABC??123??).

(11)

Gemäß der Definition in Anhang II Teil A.

(12)

Unzutreffendes streichen.

(13)

Oder die visuelle Darstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG, einschließlich Signaturprüfdaten.

(14)

Ansicht ¾ von vorn und Ansicht ¾ von hinten.

(*)

Diese Angabe ist nur bei Fahrzeugen mit zwei Achsen erforderlich.

(**)

Bei dieser Masse handelt es sich um die tatsächliche Fahrzeugmasse unter den Bedingungen nach Anhang I Nummer 2.6.

(15)

Nichtzutreffendes streichen.

(***)

Bei Hybridelektrofahrzeugen beide Ausgangsleistungen angeben.

(****)

Es sind die in Anhang II Teil C angegebenen Codes zu verwenden.

(*****)

Anzugeben sind nur die Grundfarben wie folgt: weiß, gelb, orange, rot, purpurrot/violett, blau, grün, grau, braun oder schwarz.

(******)

Außer Sitzen, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind, und Rollstuhlplätzen.

(*******)

Geben Sie die Stufe der Euronorm und ggf. das den Bestimmungen für die Typgenehmigung entsprechende Zeichen an.

(********)

Für die verschiedenen verwendbaren Kraftstoffe sind jeweils separate Angaben erforderlich.

(16)

Nicht obligatorisch.

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