Artikel 7 RL 2008/120/EG

(1) Die Kommission unterbreitet dem Rat auf der Grundlage einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit möglichst vor dem 1. Januar 2005 und auf jeden Fall zum 1. Juli 2005 einen Bericht. Bei der Abfassung des Berichts ist den sozioökonomischen Folgen, den Hygiene- und den Umweltauswirkungen und den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen Rechnung zu tragen. Ferner ist darin die Entwicklung von Methoden und Systemen der Schweineproduktion und der Fleischverarbeitung, bei denen sich die operative Kastration vermeiden lässt, zu behandeln. Dem Bericht sind gegebenenfalls entsprechende Gesetzgebungsvorschläge hinzuzufügen, die sich mit den Auswirkungen befassen, welche die für eine artgerechte Haltung von Absatzferkeln und Mastschweinen/Zuchtläufern zur Verfügung gestellten unterschiedlichen Flächen und Arten von Böden haben.

(2) Auf der Grundlage einer Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit unterbreitet die Kommission dem Rat bis spätestens 1. Januar 2008 einen Bericht.

Dieser Bericht trägt insbesondere folgenden Aspekten Rechnung:

a)
den Auswirkungen der Belegdichte — einschließlich der Gruppengröße und der Methoden der Gruppenhaltung — in den verschiedenen Haltungssystemen auf den Tierschutz und insbesondere die Gesundheit von Schweinen;
b)
den Auswirkungen der Gestaltung der Buchten und der unterschiedlichen Arten von Böden auf den Tierschutz und insbesondere die Gesundheit von Schweinen, wobei auch die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen sind;
c)
den mit Schwanzbeißen verbundenen Risikofaktoren und den Empfehlungen zur Verringerung der Notwendigkeit, den Schwanz zu kupieren;
d)
Weiterentwicklungen von Systemen der Gruppenhaltung trächtiger Sauen, wobei sowohl die pathologischen, tierzüchterischen, physiologischen und ethologischen Aspekte der verschiedenen Systeme als auch ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen sind;
e)
Platzkriterien für ausgewachsene Zuchteber in Einzelhaltung, wobei auch das Deckzentrum zu berücksichtigen ist;
f)
Weiterentwicklungen von Systemen der Offenstallhaltung von trächtigen und säugenden Sauen, die den Bedürfnissen dieser Tiere gerecht werden, ohne die Überlebenschancen der Ferkel zu beeinträchtigen;
g)
den Verbrauchererwartungen und Verbrauchereinstellungen gegenüber Schweinefleisch für den Fall, dass die Haltungsbedingungen in Bezug auf Schweine in unterschiedlicher Weise verbessert werden;
h)
den sozioökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Schweinemastsysteme und ihren Auswirkungen auf die Wirtschaftspartner der Gemeinschaft.

Dem Bericht können erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.