Artikel 21 MSRL (RL 2008/56/EG)

Fortschrittsbericht über Schutzgebiete

Auf der Grundlage der Informationen, die die Mitgliedstaaten bis 2013 vorlegen, erstattet die Kommission bis 2014 Bericht über die Fortschritte bei der Einrichtung geschützter Meeresgebiete unter Berücksichtigung der bestehenden Verpflichtungen nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht und den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten.

Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

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