Artikel 26 RL 2008/57/EG

Genehmigung von Fahrzeugtypen

(1) Die Mitgliedstaaten können Genehmigungen für Fahrzeugtypen erteilen.

(2) Genehmigt ein Mitgliedstaat jedoch ein Fahrzeug, so genehmigt er gleichzeitig den Fahrzeugtyp.

(3) Ein Fahrzeug, das mit einem bereits in einem Mitgliedstaat genehmigten Fahrzeugtyp konform ist, wird von diesem Mitgliedstaat auf der Grundlage einer vom Antragsteller vorgelegten Erklärung über die Konformität mit diesem Typ ohne weitere Prüfungen genehmigt. Wurden die einschlägigen Bestimmungen in den TSI oder den nationalen Vorschriften, auf deren Grundlage der Fahrzeugtyp genehmigt wurde, jedoch geändert, so entscheiden die Mitgliedstaaten, ob die bereits erteilten Typgenehmigungen weiterhin gültig sind oder erneuert werden müssen. Die Kriterien, die eine nationale Sicherheitsbehörde im Falle einer erneuten Typgenehmigung prüft, dürfen nur die geänderten Bestimmungen betreffen. Die Erneuerung der Typgenehmigung berührt nicht Fahrzeuggenehmigungen, die bereits auf der Grundlage vorher genehmigter Typen erteilt wurden.

(4) Die Kommission legt das Muster der Typenkonformitätserklärung bis zum 19. Juli 2009 auf der Grundlage des Entwurfs der Agentur und nach dem in Artikel 29 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren fest.

(5) Die Ausstellung der Typenkonformitätserklärung erfolgt

a)
für TSI-konforme Fahrzeuge gemäß den Prüfverfahren der einschlägigen TSI;
b)
für nicht TSI-konforme Fahrzeuge gemäß den Prüfverfahren der Module D oder E des Beschlusses 93/465/EWG. Gegebenenfalls kann die Kommission ein Ad-hoc-Prüfverfahren nach dem in Artikel 29 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren annehmen.

(6) Der Antragsteller kann in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig eine Typgenehmigung beantragen. In diesem Fall arbeiten die nationalen Sicherheitsbehörden im Hinblick auf eine Vereinfachung des Verfahrens und eine Minimierung des Verwaltungsaufwands zusammen.

(7) Typgenehmigungen werden im Europäischen Register genehmigter Fahrzeugtypen gemäß Artikel 34 eingetragen. In diesem Register sind der bzw. die Mitgliedstaaten angegeben, in denen ein Fahrzeugtyp genehmigt ist.

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