Artikel 2 RL 2008/62/EG

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a)
„In-situ-Erhaltung” : die Erhaltung von genetischem Material in seiner natürlichen Umgebung und — im Falle von Kulturpflanzenarten — in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung, in der sie ihre besonderen Eigenschaften entwickelt haben;
b)
„genetische Erosion” : allmählicher Verlust der genetischen Vielfalt zwischen und innerhalb von Populationen oder Sorten derselben Arten oder Einschränkung der genetischen Grundlage einer Art aufgrund menschlichen Eingreifens oder von Veränderungen der Umwelt;
c)
„Landsorte” : eine Reihe von Populationen oder Klonen einer Pflanzenart, die an die natürlichen Umweltbedingungen ihrer Region angepasst sind;
d)
„Saatgut” : Saatgut und Pflanzkartoffeln, sofern Pflanzkartoffeln nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

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