ANHANG II RL 2009/119/EG
METHODE ZUR BERECHNUNG DES ROHÖLÄQUIVALENTS DES INLANDSVERBRAUCHS
Für die Zwecke des Artikels 3 wird das Rohöläquivalent des Inlandsverbrauchs wie folgt berechnet: Der Inlandsverbrauch ist die Summe des Aggregats „Erfasste Bruttoinlandslieferungen” im Sinne von Anhang C Abschnitt 3.2.2.11 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 lediglich der folgenden Erzeugnisse: Motorenbenzin, Flugbenzin, Flugturbinenkraftstoff (auf Naphthabasis oder JP4), Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis, sonstiges Kerosin, Dieselöl/Gasöl (destilliertes Heizöl) und Heizöl (mit hohem oder niedrigem Schwefelgehalt) gemäß Anhang A Kapitel 3.4 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008. Bunkerbestände der internationalen Seeschifffahrt werden nicht berücksichtigt. Das Rohöläquivalent des inländischen Verbrauchs ergibt sich durch Multiplikation dieser Summe mit dem Faktor 1,2.© Europäische Union 1998-2021
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