Artikel 11 RL 2009/145/EG

Kontrolle

Abweichend von Artikel 20 der Richtlinie 2002/55/EG können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Saatgut einer Erhaltungssorte als Standardsaatgut einer Erhaltungssorte kontrolliert werden kann, sofern es folgende Anforderungen erfüllt:

a)
Das Saatgut erfüllt die Anforderungen an das Inverkehrbringen von „Standardsaatgut” gemäß der Richtlinie 2002/55/EG mit Ausnahme der Anforderungen an die Mindestsortenreinheit;
b)
das Saatgut weist eine ausreichende Sortenreinheit auf.

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