Artikel 11 RL 2009/145/EG
Kontrolle
Abweichend von Artikel 20 der Richtlinie 2002/55/EG können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass Saatgut einer Erhaltungssorte als Standardsaatgut einer Erhaltungssorte kontrolliert werden kann, sofern es folgende Anforderungen erfüllt:
- a)
- Das Saatgut erfüllt die Anforderungen an das Inverkehrbringen von „Standardsaatgut” gemäß der Richtlinie 2002/55/EG mit Ausnahme der Anforderungen an die Mindestsortenreinheit;
- b)
- das Saatgut weist eine ausreichende Sortenreinheit auf.
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