Artikel 9a RL 2009/21/EG

Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen

Die Kommission organisiert den Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den Flaggenstaat-Sachverständigen und Flaggenstaat-Inspektoren, gegebenenfalls einschließlich anderer einschlägiger Interessenträger, für die Durchführung dieser Richtlinie.

Die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, die Flaggenstaat-Sachverständigen und die Flaggenstaat-Inspektoren prüfen zusammen mit der Kommission die Möglichkeit, Leitlinien für Elemente wie die Methodik für die Durchführung von Flaggenstaat-Inspektionen, den Inhalt und das Format der Berichterstattung oder den Kapazitätsaufbau zu entwickeln.

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