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RL 2009/21/EG

Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Informationen

Ausfertigungsdatum23.01.2009
FundstelleAbl. 2009/L 131

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Gegenstand
    Artikel 2
    Geltungsbereich
    Artikel 3
    Begriffsbestimmungen
    Artikel 4
    Bedingungen für die Einsatzerlaubnis für Schiffe nach Erreichung der Berechtigung zum Führen der Flagge eines Mitgliedstaats
    Artikel 4a
    Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
    Artikel 4b
    Anforderungen an die Sicherheit und die Verhütung von Verschmutzung
    Artikel 4c
    Schulung und Kapazitätsaufbau
    Artikel 5
    Festhalten von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
    Artikel 6
    Elektronische Informationen und elektronischer Austausch
    Artikel 6a
    Datenbank für Informationen über Schiffe
    Artikel 7
    Überwachung der Einhaltung und der Leistung der Mitgliedstaaten
    Artikel 8
    Qualitätsmanagementsystem und interne Bewertung
    Artikel 9
    Berichte und Überprüfung
    Artikel 9a
    Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen
    Artikel 9b
    Informationen und Daten
    Artikel 10
    Ausschussverfahren
    Artikel 10a
    Änderungen der Übereinkommen und des III-Codes
    Artikel 11
    Umsetzung
    Artikel 12
    Inkrafttreten
    Artikel 13
    Adressaten
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