Artikel 3 RL 2009/55/EG

Verbringungsbedingungen

Die Gegenstände können in einer Sendung oder in mehreren Teilsendungen innerhalb der in den Artikeln 7 bis 10 genannten Fristen verbracht werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.