Artikel 3 RL 2009/55/EG
Verbringungsbedingungen
Die Gegenstände können in einer Sendung oder in mehreren Teilsendungen innerhalb der in den Artikeln 7 bis 10 genannten Fristen verbracht werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.