Artikel 4 RL 2009/67/EG

Die Änderungen, die zur Anpassung der Vorschriften der Anhänge I bis VI an den technischen Fortschritt notwendig sind, werden nach dem in Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2002/24/EG genannten Verfahren erlassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.