Artikel 1 RL 2010/19/EU

Die Richtlinie 91/226/EWG wird wie folgt geändert:

1.
Die Liste der Anhänge sowie die Anhänge I, II undIII werden gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert;
2.
der nicht nummerierte Anhang „Abbildungen” wird durch den Text in Anhang II dieser Richtlinie ersetzt.

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