Artikel 19 RL 2010/35/EU

Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über ihre Verfahren zur Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über alle Änderungen dieser Angaben.

Diese Informationen werden von der Kommission veröffentlicht.

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