Artikel 3 RL 2010/40/EU

Vorrangige Maßnahmen

Als in Anhang I aufgeführte vorrangige Maßnahmen für die Ausarbeitung und Anwendung von Spezifikationen und Normen in den vorrangigen Bereichen gelten:

a)
die Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reise-Informationsdienste;
b)
die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste;
c)
Daten und Verfahren, um Straßennutzern, soweit möglich, ein Mindestniveau allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsmeldungen unentgeltlich anzubieten;
d)
harmonisierte Bereitstellung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung;
e)
Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge;
f)
Bereitstellung von Reservierungsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge.

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