Artikel 3 RL 2010/40/EU
Vorrangige Maßnahmen
Als in Anhang I aufgeführte vorrangige Maßnahmen für die Ausarbeitung und Anwendung von Spezifikationen und Normen in den vorrangigen Bereichen gelten:
- a)
- die Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reise-Informationsdienste;
- b)
- die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste;
- c)
- Daten und Verfahren, um Straßennutzern, soweit möglich, ein Mindestniveau allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsmeldungen unentgeltlich anzubieten;
- d)
- harmonisierte Bereitstellung einer interoperablen EU-weiten eCall-Anwendung;
- e)
- Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge;
- f)
- Bereitstellung von Reservierungsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge.
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