Artikel 26 RL 2010/44/EU
Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten durch die Verwahrstelle des Master-OGAW
Die in Artikel 61 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG genannten Unregelmäßigkeiten, die die Verwahrstelle des Master-OGAW in Ausübung ihrer Pflichten gemäß innerstaatlichem Recht feststellt und die negative Auswirkungen auf den Feeder-OGAW haben können, umfassen folgende nicht erschöpfende Liste von Ereignissen:
- a)
- Fehler bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Master-OGAW;
- b)
- Fehler bei Transaktionen oder bei der Abwicklung von Kauf und Zeichnung oder von Aufträgen zur Rücknahme oder Auszahlung von Anteilen im Master-OGAW durch den Feeder-OGAW;
- c)
- Fehler bei der Zahlung oder Kapitalisierung von Erträgen aus dem Master-OGAW oder bei der Berechnung der damit zusammenhängenden Quellensteuer;
- d)
- Verstöße gegen die in den Vertragsbedingungen oder der Satzung, dem Prospekt oder den wesentlichen Informationen für den Anleger beschriebenen Anlageziele, -politik oder -strategie des Master-OGAW;
- e)
- Verstöße gegen im innerstaatlichem Recht, in den Vertragsbedingungen oder der Satzung, dem Prospekt oder den wesentlichen Informationen für den Anleger festgelegte Höchstgrenzen für Anlagen und Kreditaufnahme.
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