Artikel 1 RL 2011/15/EU

Änderungen

Die Richtlinie 2002/59/EG wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
für die in Anhang I des MARPOL-Übereinkommens genannten Stoffe das Sicherheitsdatenblatt, in dem die physikalisch-chemischen Merkmale der Erzeugnisse, einschließlich gegebenenfalls der Viskosität in cSt bei 50 °C und der Dichte bei 15 °C, aufgeführt sind, sowie die anderen Angaben, die gemäß der IMO-Entschließung MSC.286(86) auf dem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden;

2.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
3.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Richtlinie.

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