ANHANG II.A RL 2011/92/EU
ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 4 (VOM PROJEKTTRÄGER ZU LIEFERNDE ANGABEN ZU DEN IN ANHANG II AUFGEFÜHRTEN PROJEKTEN)
- 1.
-
Eine Beschreibung des Projekts, im Besonderen:
- a)
- eine Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Projekts und, soweit relevant, der Abrissarbeiten;
- b)
- eine Beschreibung des Projektstandortes, insbesondere der ökologischen Empfindlichkeit der geografischen Räume, die durch das Projekt möglicherweise beeinträchtigt werden.
- 2.
- Eine Beschreibung der Umweltaspekte, die von dem Projekt möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.
- 3.
-
Eine alle vorliegenden Informationen über mögliche erhebliche Auswirkungen erfassende Beschreibung dieser Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt infolge
- a)
- der erwarteten Rückstände und Emissionen und gegebenenfalls der Abfallerzeugung;
- b)
- der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Boden, Flächen, Wasser und biologische Vielfalt.
- 4.
- Den in Anhang III aufgeführten Kriterien ist, soweit relevant, bei der Zusammenstellung der Informationen gemäß den Nummern 1 bis 3 Rechnung zu tragen.
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