ANHANG III RL 2012/34/EU
FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Die Informationen, die von antragstellenden Unternehmen gemäß Artikel 20 bereitzustellen sind, umfassen Folgendes:- a)
- verfügbare Finanzmittel einschließlich Bankguthaben sowie zugesagte Überziehungskredite und Darlehen,
- b)
- als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände,
- c)
- Betriebskapital,
- d)
- einschlägige Kosten einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Transportmittel, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge,
- e)
- Belastungen des Betriebsvermögens,
- f)
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
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